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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 23/2023
Emmerzhausen
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Verkehrssicherungspflicht durch Grundstückseigentümer

Es wurde im hiesigen Ortsbereich festgestellt, dass Bäume, Hecken und Sträucher über den öffentlichen Verkehrsraum der Gemeindestraßen und -wege wachsen. Hierdurch können Fahrzeuge, Personen und besonders die Müllabfuhr, in kritischen Situationen auch Rettungsfahrzeuge, behindert und gefährdet werden. Auch nimmt der Grünbewuchs auf Bürgersteigen und in den Gossen überhand.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eigentümer der Grundstücke entlang der Straßen und Wege für die Verkehrssicherheit verantwortlich sind. Ich bitte alle Grundstückseigentümer, wenn erforderlich, die Bäume und Hecken so weit zurück zu schneiden, dass wieder Sichtfreiheit besteht.

Es gilt folgendes: Auf Gehwegen ist eine Höhe von 2,50 m und auf Straßen für den Verkehr eine Höhe von 4,50 m zu beachten. Außerdem sind die Seiten in der Breite der Straßen freizuhalten.

Bei Unfällen und Sachbeschädigungen können die Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.

Im äußersten Fall wird der Bauhof mit dem Freischneiden beauftragt und dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Volker Schüler, Ortsbürgermeister