1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde dem Stadtrat zugeleitet.
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt ab dem 11.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Herdorf haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 11.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, oder elektronisch an finanz@daaden-herdorf.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.