3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ der Ortsgemeinde Derschen
I. Planänderungsbeschluss
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 16. Juni 2025 bis Freitag, 18. Juli 2025 (einschließlich)
I. Planänderungsbeschluss:
Der Ortsgemeinderat Derschen hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Änderungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der Planänderung:
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ aus dem Jahre 2017 wurde bereits durch zwei Bebauungsplanänderungen aus den Jahren 2014 und 2020 modifiziert. Um den Bebauungsplan jedoch der betrieblichen Entwicklung der ortsansässigen Firma sowie den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen an einen geeigneten Betriebsstandort anzupassen, bedarf es hier einer weiteren Bebauungsplanänderung hinsichtlich der Festlegung der Baugrenzen. Mit der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ umfasst die im Übersichtsplan umgrenzte Fläche.
II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift werden die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planurkunde, Textfestsetzungen,
Begründung) auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf (www.daaden-herdorf.de/buergerservice/bauen-umwelt/bebauungsplaene/) für den Zeitraum von Montag, 16. Juni 2025 bis einschließlich 18. Juli 2025 veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in dieser Zeit durch eine öffentliche Auslegung bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von
Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht.
Es handelt sich nicht um ein UVP-pflichtiges Vorhaben nach Anlage 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht. Weiterhin sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gegeben. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt somit im vereinfachten Verfahren gemäß den
Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können bis zum 18. Juli 2025 schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.
Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.