Der Stadtrat hat am 20.03.2024 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.311.147 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.659.162 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 651.985 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.212.654 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.725.274 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.425.060 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -699.786 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -512.868 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro. |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 6.500.000 Euro.
- entfällt -
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A auf | 400 v. H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| Gewerbesteuer auf | 395 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden | |
| für den ersten Hund | 90,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 120,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 168,00 Euro |
| a) | Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs. 1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen. |
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| Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist. |
| b) | Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt. |
- entfällt -
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 17.153.132,02 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 18.384.046,02 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 19.036.031,02 Euro. |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind. Überschreitungen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro bedürfen gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses.
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in zwei Fällen zugelassen.
- entfällt -
- entfällt -
Hinweis:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.03.2024 vorgelegt worden. |
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| Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 16.05.2024 erteilt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 17.06.2024 bis Freitag, 28.06.2024 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus. |
| 4. | Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. |