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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 24/2024
Herdorf
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Amtliche Bekanntmachungen

vom 27.05.2024

Der Stadtrat hat am 20.03.2024 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

13.311.147 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.659.162 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

651.985 Euro

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.212.654 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.725.274 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.425.060 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-699.786 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-512.868 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 6.500.000 Euro.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

400 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

395 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

für den ersten Hund

90,00 Euro

für den zweiten Hund

120,00 Euro

für jeden weiteren Hund

168,00 Euro

§ 7

Gebühren und Beiträge

a)

Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs. 1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.

Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.

b)

Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8

Umlagen

- entfällt -

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

17.153.132,02 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

18.384.046,02 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

19.036.031,02 Euro.

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind. Überschreitungen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro bedürfen gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in zwei Fällen zugelassen.

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Herdorf, 27.05.2024
Stadt Herdorf
gez. Uwe Erner
Stadtbürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.03.2024 vorgelegt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 16.05.2024 erteilt.

3.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 17.06.2024 bis Freitag, 28.06.2024 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Herdorf, 27.05.2024
Stadt Herdorf
gez. Uwe Erner
Stadtbürgermeister