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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 24/2026
Herdorf
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Bestehend aus der Stadt Herdorf, Ortsteil Sassenroth, den Ortsgemeinden Alsdorf, Grünebach und Schutzbach

Einladung zur Versammlung der Jagdangliederungsgenossenschaft

Die im Jagdkataster der Jagdangliederungsgenossenschaft Herdorf ausgewiesenen Grundstückseigentümer werden gemäß §7 Abs.6 des Landesjagdgesetzes zu einer Versammlung eingeladen am Donnerstag, den 25.06.2026 um 18:00 Uhr in der Bürgerstube Grünebach.

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Versammlung

2.

Kassenbericht für die letzten Geschäftsjahre

3.

Bericht der Kassenprüfer

4.

Entlastung des Jagdvorstandes

5.

Wahl eines neuen Jagdvorstandes

6.

Wahl der Kassenprüfer

7.

Verschiedenes

8.

Verwendung des Jagdpachtreinertrages

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verhinderung eines Grundstückseigentümers dieser sich durch einen Beauftragten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen kann. Ein Jagdgenosse darf nicht mehr als 3 Vollmachten in einer Person vereinigen. Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Eigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, können der Jagdgenossenschaft nicht angehören. Die Jagdgenossen haben die Flächenangaben ihrer Grundstücke nachzuweisen.

Mike Pfeifer, Jagdvorsteher