Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates Friedewald hatte der Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl den Rat für Mittwoch, den 10.05.2023 in das Bürgerhaus Friedewald eingeladen. Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden ist.
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2026
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 19.04.2023 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ausführlich beraten.
Der Ausschuss hatte dem Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der beratenen Fassung empfohlen.
Sachbearbeiter Markus Utsch stellte dem Rat die wesentlichen Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen des nächsten Doppelhaushaltes 2023/2024 und der Folgejahre vor. Anschließend teilte er dem Rat ebenfalls noch einige Eckdaten zu der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Friedewald für die Jahre 2023 und 2024
vom _____________
Der Ortsgemeinderat hat am _____________ auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
1. im Ergebnishaushalt
|
| 2023 | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.867.237 € | 2.764.534 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.852.361 € | 2.878.449 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 14.876 € | -113.915 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 62.194 € | 29.060 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 145.050 € | 319.050 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 273.930 € | 410.930 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -128.880 € | -91.880 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 66.686 € | 62.820 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| zusammen auf | 0 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| 0 € | 0 € |
- entfällt -
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 320 v. H. |
| Grundsteuer B | 420 v. H. |
| Gewerbesteuer | 370 v. H. |
Die Sätze für die Hundesteuer auf:
| Erster Hund | 36,00 € |
| Zweiter Hund | 54,00 € |
| Weitere Hunde | 72,00 € |
| Erster gefährlicher Hund | 350,00 € |
| Zweiter gefährlicher Hund | 350,00 € |
| Weitere gefährliche Hunde | 350,00 € |
| Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist. |
| b) | Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt. |
- entfällt -
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 10.189.315,39 € |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 10.102.475,39 € |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 10.117.351,39 € |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 10.117.351,39 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
- entfällt -
- entfällt -
- entfällt -
Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; Wahl für die Vorschlagsliste
Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern angehören.
Die Ortsgemeinden und Städte stellten die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Ortsgemeinde Friedewald hat mindestens zwei Person vorzuschlagen.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderats erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl (§ 36 Abs. 1 Satz 2). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Rats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 GemO) sowie dass der Ortsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann.
Ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) hatte Frau Isa Lenz
beantragt. Frau Lenz hat aus privaten Gründen Ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste zurückgezogen. Ratsmitglied Sibylle Schneider-Spies hatte angeboten sich zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufstellen zu lassen. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Der Ortsgemeinderat einigte sich darauf, die Abstimmung zu vertagen.
Mitteilungen
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:
Einwohnerfragen
Die anwesenden Einwohner stellten keine Fragen. Beigeordneter Christoph Held bat darum Geschwindigkeitskontrollen durch entsprechende Messanlagen durchzuführen.
Aus den Reihen des Rates wurde anlässlich des Hochwassers angefragt, wer für die Beseitigung der entstandenen Schäden in Bachnähe verantwortlich sei. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Schadensbeseitigung den Grundstückseigentümern obliegt.
Ratsmitglied Sibylle Schneider-Spies bat darum eine Beleuchtung bei der Bushaltestelle ‘‘In der Schlosswiese‘‘ anzubringen.
Außerdem schlug Beigeordneter Christoph Held vor, zur Reinigung des Turnhallenbodens ein entsprechendes Gerät anzuschaffen.
Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Bauangelegenheit und zwei Grundstücksangelegenheiten. Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.