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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 25/2023
Friedewald
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Bericht zur Sitzung des Ortsgemeinderates Friedewald am 10.05.2023

Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates Friedewald hatte der Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl den Rat für Mittwoch, den 10.05.2023 in das Bürgerhaus Friedewald eingeladen. Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden ist.

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2026

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 19.04.2023 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ausführlich beraten.

Der Ausschuss hatte dem Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der beratenen Fassung empfohlen.

Sachbearbeiter Markus Utsch stellte dem Rat die wesentlichen Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen des nächsten Doppelhaushaltes 2023/2024 und der Folgejahre vor. Anschließend teilte er dem Rat ebenfalls noch einige Eckdaten zu der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit.

Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Friedewald für die Jahre 2023 und 2024

vom _____________

Der Ortsgemeinderat hat am _____________ auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

2023

2024

0 €

0 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Die Sätze für die Hundesteuer auf:

Erster Hund

Zweiter Hund

Weitere Hunde

Erster gefährlicher Hund

Zweiter gefährlicher Hund

Weitere gefährliche Hunde

§ 7

Gebühren und Beiträge

a)

Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs.1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.

Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.

b)

Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8

Umlagen

- entfällt -

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 Euro überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; Wahl für die Vorschlagsliste

Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern angehören.

Die Ortsgemeinden und Städte stellten die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Ortsgemeinde Friedewald hat mindestens zwei Person vorzuschlagen.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der

anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderats erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl (§ 36 Abs. 1 Satz 2). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Rats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 GemO) sowie dass der Ortsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann.

Ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) hatte Frau Isa Lenz

beantragt. Frau Lenz hat aus privaten Gründen Ihre Aufnahme in die Vorschlagsliste zurückgezogen. Ratsmitglied Sibylle Schneider-Spies hatte angeboten sich zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufstellen zu lassen. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Der Ortsgemeinderat einigte sich darauf, die Abstimmung zu vertagen.

Mitteilungen

Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:

  • Auf dem Dach der Alten Schule war im Schornsteinbereich eine undichte Stelle, die mittlerweile repariert ist. Im Küchenbereich der Wohnung sind Feuchtigkeitsschäden aufgetreten, die nun nach Klärung mit der Versicherung saniert werden müssen.
  • Neben dem Sportlerheim sind die restlichen alten Verbundsteine aus der Kleinspielfeldsanierung entsorgt. Die Altkleidercontainer sollen nun auch in die Einzäunung am Festplatz.
  • Das Erdkabel zur Grillhütte ist verlegt und fachgerecht angeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch im Erdreich die Verbindung vom Hauptschaltkasten zur Unterverteilung beiderseits der Straße am Kindergarten hergestellt.
  • Im Forsthaus hat es einen Wasserschaden durch die Trinkwasserleitung zum Bad gegeben. Zurzeit sind Trocknungsgeräte im Treppenhaus aufgestellt. Nach Klärung mit der Versicherung ist eine Neuverlegung der Leitung mit anschließenden Flies- und Tapezierarbeiten erforderlich.
  • Am 07.05.2023 ging über Friedewald ein 1½-stündiger Dauerregen von enormer Menge hernieder. Die Folgen waren vollgelaufene Keller und Werkhalle einer ortsansässigen Firma mit sehr hohem Sachschaden. Personenschäden gab es Gott sei Dank nicht. In diesem Zusammenhang sei nochmal dringend darauf hingewiesen, dass Mitbürger von Friedewald die Bachläufe nicht als Entsorgungseinrichtung für Gras- und Gartenabfälle nutzen, denn die sorgen für Verstopfungen an Brücken.

Einwohnerfragen

Die anwesenden Einwohner stellten keine Fragen. Beigeordneter Christoph Held bat darum Geschwindigkeitskontrollen durch entsprechende Messanlagen durchzuführen.

Aus den Reihen des Rates wurde anlässlich des Hochwassers angefragt, wer für die Beseitigung der entstandenen Schäden in Bachnähe verantwortlich sei. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Schadensbeseitigung den Grundstückseigentümern obliegt.

Ratsmitglied Sibylle Schneider-Spies bat darum eine Beleuchtung bei der Bushaltestelle ‘‘In der Schlosswiese‘‘ anzubringen.

Außerdem schlug Beigeordneter Christoph Held vor, zur Reinigung des Turnhallenbodens ein entsprechendes Gerät anzuschaffen.

Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Bauangelegenheit und zwei Grundstücksangelegenheiten. Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Karl-Heinz Buhl die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.