Wegeeinziehungsverfahren
Der Ortsgemeinderat Friedewald hat in seiner Sitzung vom 10.05.2023 beschlossen, dass die öffentliche Verkehrsfläche Gemarkung Friedewald, Flur 15, Parzelle 27/13 eingezogen wird.
Die betr. Fläche ist auf dem nachstehenden Lageplan zu ersehen.
Es handelt sich um ein Wegeeinziehungsverfahren im Sinne des § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG).
Einwendungen gegen die Wegeeinziehung können innerhalb von 4 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden vorgebracht werden.
Die Planunterlagen liegen in Zimmer 049 des Rathauses zur Einsichtnahme aus.