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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 25/2025
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Zum 01.05.2025 ist die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt fallen deutlich höhere Mahngebühren für verspätete Zahlungen von Steuern, Gebühren, Beiträge etc. an.

Die Mahngebühren wurden wie folgt neu festgesetzt:

anzumahnender Gesamtbetrag (bis einschl.)

Mahngebühr

bis einschließlich

100,00 €

8,00 €

bis einschließlich

500,00 €

17,00 €

bis einschließlich

1.000,00 €

25,00 €

bis einschließlich

5.000,00 €

84,50 €

bis einschließlich

10.000,00 €

127,00 €

mehr als

10.000,00 €

169,00 €

Die Verbandsgemeindekasse ist zur Erhebung der Mahngebühren gesetzlich verpflichtet. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir von einer Geltendmachung der Mahngebühren grundsätzlich nicht absehen können.

Zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das erforderliche Formular finden Sie unter www.daaden-herdorf.de/bankverbindungen.