Zum 01.05.2025 ist die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt fallen deutlich höhere Mahngebühren für verspätete Zahlungen von Steuern, Gebühren, Beiträge etc. an.
Die Mahngebühren wurden wie folgt neu festgesetzt:
| anzumahnender Gesamtbetrag (bis einschl.)
| Mahngebühr | |
| bis einschließlich | 100,00 € | 8,00 € |
| bis einschließlich | 500,00 € | 17,00 € |
| bis einschließlich | 1.000,00 € | 25,00 € |
| bis einschließlich | 5.000,00 € | 84,50 € |
| bis einschließlich | 10.000,00 € | 127,00 € |
| mehr als | 10.000,00 € | 169,00 € |
Die Verbandsgemeindekasse ist zur Erhebung der Mahngebühren gesetzlich verpflichtet. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir von einer Geltendmachung der Mahngebühren grundsätzlich nicht absehen können.
Zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das erforderliche Formular finden Sie unter www.daaden-herdorf.de/bankverbindungen.