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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 26/2025
Friedewald
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Der Ortsgemeinderat hat am 07.05.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.781.450 €

3.630.310 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.935.105 €

3.787.935 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

- 153.655 €

- 157.625 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 199.775 €

- 133.215 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

292.000 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

433.100 €

297.100 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 141.100 €

- 297.100 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

340.875 €

430.315 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

2025

2026

0 €

0 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

345

v. H.

Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke

i. S. d. § 246 BewG auf

543

v. H.

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf

543

v. H.

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf

1.002

v. H.

Gewerbesteuer auf

380

v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

für den ersten Hund

40,00

Euro

für den zweiten Hund

60,00

Euro

für jeden weiteren Hund

80,00

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

400,00

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

400,00

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

400,00

Euro

§ 7

Gebühren und Beiträge

a)

Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs.1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.

Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.

b)

Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8

Umlagen

- entfällt -

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

10.535.018,89

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

10.725.673,89

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

10.572.018,89

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

10.414.393,89

Euro

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 Euro überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt –

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Friedewald, 16.06.2025

Ortsgemeinde Friedewald

gez. Karl-Heinz Buhl
Ortsbürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 - 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

3.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 30.06.2025 bis Freitag, 11.07.2025 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Friedewald, 16.06.2025

Ortsgemeinde Friedewald

gez. Karl-Heinz Buhl
Ortsbürgermeister