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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 26/2025
Daaden
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Bekanntmachung der Stadt Daaden

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (BauGB)

hier: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Daaden hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2025 die Durchführung der Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“ beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung:

Für die Evangelische freie Gemeinde Daaden soll auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände Biersdorf ein Gemeindehaus errichtet werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“ sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“ umfasst die im Übersichtsplan umgrenzte Fläche.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Da die Aufstellung des Bebauungsplanes in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgt, hat der Stadtrat Daaden in seiner Sitzung am 11.10.2023 auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Es wurden keine umweltbezogenen Belange vorgebracht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die auszulegenden Unterlagen in das Internet (Homepage der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf) eingestellt und ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich. Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf sind die Planunterlagen (alle im PDF- Format) unter www.daaden-herdorf.de (Bürgerservice {{gt}} Bauen & Umwelt {{gt}} Bebauungspläne {{gt}} Bebauungspläne im Verfahren) hinterlegt.

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutztechnische Vorprüfung, Geo- und umwelttechnischer Untersuchungsbericht, Schalltechnische Untersuchung) zusätzlich in der Zeit von Montag, 30.06.2025 bis einschließlich Freitag, 08.08.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Hinweise:

Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden. Vorzugsweise wird um Abgabe einer Stellungnahme auf elektronischem Wege gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG RLP. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Auf § 4a Abs. 5 BauGB wird hingewiesen, wonach Stellungnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei uns abgegeben worden sind, grundsätzlich bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde/die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Daaden, 26.06.2025 Stadt Daaden
Walter Strunk, Stadtbürgermeister