In der Vergangenheit gab es immer wieder Forderungen, dass die Ortsgemeinde die Wege und Bürgersteige säubern soll.
Dazu sind die jedoch die Anlieger verpflichtet.
Hier ein Ausschnitt aus der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Friedewald, über die
Reinigung öffentlicher Straßen, §6.
Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art und die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe.
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung.