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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 27/2025
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Solarpark Auf der Wacht“ der Ortsgemeinde Weitefeld

I. Planänderungsbeschluss

II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 07.07.2025 bis einschließlich Freitag, 08.08.2025

I. Planänderungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Durchführung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Solarpark Auf der Wacht“ der Ortsgemeinde Weitefeld beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf der Wacht“ der Ortsgemeinde Weitefeld.

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird dieser Planänderungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Inhalt der Planung ist die Änderung der Art der Flächennutzung von „Fläche für Landwirtschaft“ in „Sondergebiet; Zweckbestimmung: Photovoltaikanlage zur Erzeugung elektrischer Energie“.

Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung

Es ist das Grundstück in der Flur 12, Flurstück-Nr. 55/2 (tlw.) betroffen (siehe beigefügter Übersichtsplan).

II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift werden die Planunterlagen (Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Bestandsplan sowie Fachbeitrag Natur- u. Artenschutz zum Bebauungsplan, FFH- u. VSG-Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan sowie die Kartierungsergebnisse) auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf (www.daaden-herdorf.de - Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren) für den Zeitraum Montag, 07.07.2025 bis einschließlich Freitag, 08.08.2025 veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen in dieser Zeit durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können bis zum 08.08.2025 schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.

Daaden, 03.07.2025 Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Helmut Stühn, Bürgermeister