Die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Mauden für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, 17.07.2023 bis einschließlich Montag, 24.07.2023, bei Ortsbürgermeister Achim Reeh, Hauptstraße 16, 57520 Mauden (Sprechzeiten nach Vereinbarung), zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig erfolgt die Auflegung für alle Ortsgemeinden und Städte der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Raum 116, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden. Gegen die Vorschlagliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.