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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 28/2025
Daaden
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Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

Die §§ 1 bis 5 sowie die §§ 7 bis 14 bleiben unverändert.

Artikel II

Der Stadtrat hat gemäß § 25 Grundsteuergesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Landesgesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz) unterschiedliche Steuerhebesätze für die Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke mit Beschluss vom 18.06.2025 festgelegt.

§ 6 der Haushaltssatzung wird deshalb wie folgt geändert:

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

von bisher

auf

v. H.

v. H.

368

368

673

576

673

576

673

1.152

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden, unverändert,

für den ersten Hund

60,00 Euro

für den zweiten Hund

80,00 Euro

für jeden weiteren Hund

80,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund

500,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

500,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00 Euro

Daaden, 03.07.2025
Stadt Daaden
gez. Walter Strunk, Stadtbürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.06.2025 vorgelegt worden.

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

3.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 14.07.2025 bis Freitag, 25.07.2025 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Daaden, 03.07.2025
Stadt Daaden
gez. Walter Strunk, Stadtbürgermeister