Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1 bis 5 sowie die §§ 7 bis 14 bleiben unverändert.
Der Stadtrat hat gemäß § 25 Grundsteuergesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Landesgesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz) unterschiedliche Steuerhebesätze für die Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke mit Beschluss vom 18.06.2025 festgelegt.
§ 6 der Haushaltssatzung wird deshalb wie folgt geändert:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| von bisher | auf |
| v. H. | v. H. |
| Grundsteuer A (unverändert) | 368 | 368 |
| Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG | 673 | 576 |
| Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) | 673 | 576 |
| Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) | 673 | 1.152 |
| Gewerbesteuer (unverändert) | 380 | 380 |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden, unverändert,
| für den ersten Hund | 60,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 80,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 80,00 Euro |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 Euro |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 500,00 Euro |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 500,00 Euro |
Hinweis:
| 1. | Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.06.2025 vorgelegt worden. |
| Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. |
| 3. | Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 14.07.2025 bis Freitag, 25.07.2025 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus. |
| 4. | Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. |