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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 28/2025
Mauden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mauden für die Jahre 2025 und 2026 vom 04.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 03.06.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke

i. S. d. § 246 BewG auf

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf

Gewerbesteuer auf

Die Sätze für die Hundesteuer auf:

Erster Hund

Zweiter Hund

Weitere Hunde

Erster gefährlicher Hund

Zweiter gefährlicher Hund

Weitere gefährliche Hunde

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8

Umlagen

- entfällt -

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 Euro überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Mauden, 04.07.2025
Ortsgemeinde Mauden
gez. Achim Reeh, Ortsbürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 - 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2025 angezeigt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 23.06.2025 erteilt.

3.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 14.07.2025 bis Freitag, 25.07.2025 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Mauden, 04.07.2025
Ortsgemeinde Mauden
gez. Achim Reeh, Ortsbürgermeister