Der Ortsgemeinderat hat am 03.06.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 328.167 € | 161.016 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 178.874 € | 170.637 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 149.293 € | - 9.621 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 167.843 € | 5.959 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 50 € | 100.050 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 27.500 € | 115.070 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 27.450 € | - 15.020 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 140.393 € | 9.061 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 0 € |
| zusammen auf | 0 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für
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| 2025 | 2026 |
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| 75.000 € | 75.000 € |
- entfällt -
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke | |
| i. S. d. § 246 BewG auf | 465 v.H. |
| Grundsteuer B für bebaute Grundstücke | |
| i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf | 465 v.H. |
| Grundsteuer B für bebaute Grundstücke | |
| i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf | 465 v. H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
Die Sätze für die Hundesteuer auf:
| Erster Hund | 60,00 Euro |
| Zweiter Hund | 60,00 Euro |
| Weitere Hunde | 60,00 Euro |
| Erster gefährlicher Hund | 320,00 Euro |
| Zweiter gefährlicher Hund | 320,00 Euro |
| Weitere gefährliche Hunde | 320,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.
- entfällt -
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 546.195,64 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 844.748,64 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 994.041,64 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 984.420,64 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
- entfällt -
- entfällt -
- entfällt -
Hinweis:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 - 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2025 angezeigt worden. |
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| Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 23.06.2025 erteilt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 14.07.2025 bis Freitag, 25.07.2025 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus. |
| 4. | Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. |