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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 29/2023
Daaden
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Aufforderung

Allgemeinverfügung (§ 35 VwVfG)

Nach der Friedhofssatzung der Stadt Daaden sind Grabmale dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Die Grabmale sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale ist, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte gestellt hat.

Der Träger des Friedhofes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine „Rüttelprobe“ an den Grabstätten durchführen lassen.

Bei den nachstehend aufgeführten Grabmalen ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben:

1. Friedhof Daaden, Grabstätten:

Erika und Ferdinand Langwisch

Annemarie und Hans Zimmermann

Otto Stein

Bernd Limper

Alfred Scheel

Rudolf und Marta Möhrlein

Alfred Jud

Gerhard Meyer

Sabine Henrich

Walter Blecker

Oswald Schmidt

Werner Diehl

2. Friedhof Biersdorf, Grabstätten:

Holger Ermert

Annarita Valente

Rosemarie Schwanke

Friedrich Schütz

Herta Ermert

Herta Enders

Die Grabstätten wurden vom Bauhof bereits mit einem Hinweisaufkleber gekennzeichnet.

Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Verfügung, die Grabmale in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Grabstätten ist von dem Verantwortlichen innerhalb der Frist schriftlich an die VGV Daaden-Herdorf, z.Hd. Herrn David Meyer, Bahnhofstr. 4, 57567 Daaden oder per E-Mail david.meyer@daaden-herdorf.de mitzuteilen.

Nach Ablauf dieser Erfüllungsfrist ist die Stadt berechtigt, auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) zu treffen. Weitere Maßnahmen gem. Friedhofssatzung bleiben vorbehalten.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden Widerspruch eingelegt werden.

Daaden, den 13.7.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Herdorf-Daaden
Helmut Stühn, Bürgermeister
Stadt Daaden
Walter Strunk, Stadtbürgermeister