Nach der Friedhofssatzung der Stadt Daaden sind Grabmale dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Die Grabmale sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale ist, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte gestellt hat.
Der Träger des Friedhofes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine „Rüttelprobe“ an den Grabstätten durchführen lassen.
Bei den nachstehend aufgeführten Grabmalen ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben:
1. Friedhof Daaden, Grabstätten:
Erika und Ferdinand Langwisch
Annemarie und Hans Zimmermann
Otto Stein
Bernd Limper
Alfred Scheel
Rudolf und Marta Möhrlein
Alfred Jud
Gerhard Meyer
Sabine Henrich
Walter Blecker
Oswald Schmidt
Werner Diehl
2. Friedhof Biersdorf, Grabstätten:
Holger Ermert
Annarita Valente
Rosemarie Schwanke
Friedrich Schütz
Herta Ermert
Herta Enders
Die Grabstätten wurden vom Bauhof bereits mit einem Hinweisaufkleber gekennzeichnet.
Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Verfügung, die Grabmale in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Grabstätten ist von dem Verantwortlichen innerhalb der Frist schriftlich an die VGV Daaden-Herdorf, z.Hd. Herrn David Meyer, Bahnhofstr. 4, 57567 Daaden oder per E-Mail david.meyer@daaden-herdorf.de mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Erfüllungsfrist ist die Stadt berechtigt, auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) zu treffen. Weitere Maßnahmen gem. Friedhofssatzung bleiben vorbehalten.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden Widerspruch eingelegt werden.