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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 29/2025
Herdorf
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Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

Die §§ 1 bis 5 sowie die §§ 7 bis 14 bleiben unverändert.

Artikel II

Der Stadtrat hat gemäß § 25 Grundsteuergesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Landesgesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz) unterschiedliche Steuerhebesätze für die Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke mit Beschluss vom 25.06.2025 festgelegt.

§ 6 der Haushaltssatzung wird deshalb wie folgt geändert:

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (unverändert)

Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke

i. S. d. § 246 BewG

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG

(Wohngrundstücke)

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke

i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG

(Nichtwohngrundstücke)

Gewerbesteuer (unverändert)

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden, unverändert,

für den ersten Hund

90,00

Euro

für den zweiten Hund

120,00

Euro

für jeden weiteren Hund

168,00

Euro

Herdorf, 10.07.2025
Stadt Herdorf
gez. Uwe Geisinger
Stadtbürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.06.2025 vorgelegt worden.

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

3.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 21.07.2025 bis Freitag, 01.08.2025 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Herdorf, 10.07.2025
Stadt Herdorf
gez. Uwe Geisinger
Stadtbürgermeister