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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 29/2025
Daaden
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Daaden

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und § 214 Abs. 4 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) betreffend den Bebauungsplan „Jungental“ der Stadt Daaden

I.

Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB

II.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung von Montag, 21.07.2025, bis einschließlich Freitag, 08.08.2025

I. Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Daaden hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 11.01.2024 beschlossen, hinsichtlich des Bebauungsplans „Jungental“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanung konnte in der Zeit vom 15.01.2024 bis 14.02.2024 eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 21.02.2024 insbesondere mit den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Der Satzungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrats am 21.02.2024 gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf am 17.05.2024.

Im Rahmen näherer Untersuchungen wurde insbesondere die Ausbauplanung für die Straßen nochmals überprüft. Rein vorsorglich bietet es sich an, die vorhandene Planzeichnung sowie die Begründung anzupassen. Aufgrund der nochmaligen Überprüfung haben sich Änderungen zur Planung ergeben.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Konkretisierungen und Änderungen:

-

Ergänzung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach LUVPG und UVPG (Stand 06/2025);

-

Festsetzung von Böschungsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB

-

Geringfügige Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs - Anpassung der Begründung

Der Stadtrat Daaden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2025 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Stadtrat hat entschieden, einen entsprechenden neuen Entwurf des Bebauungsplans zu billigen und diesen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Der (erweiterte) räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Jungental“ umfasst die im Übersichtsplan umgrenzte Fläche.

II. Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung und Allgemeinde Vorprüfung des Einzelfalls nach LUVPG und UVPG) werden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf www.daaden-herdorf.de (Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Bebauungspläne - Bebauungspläne im Verfahren) von Montag, 21.07.2025, bis einschließlich Freitag, 08.08.2025, veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen in dieser Zeit durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von

Montag bis Mittwoch

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht aus. Die Veröffentlichungsfrist wird damit gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

In dem vorbezeichneten Zeitraum kann während der genannten Dienststunden von jedermann Einsicht in die ausgelegten Unterlagen genommen werden. Auch außerhalb der genannten Dienststunden können Termine vereinbart werden.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können bis zum 08.08.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Hinweise:

a)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind dabei lediglich auf die gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen zu beschränken.

Dies bedeutet, dass nur die Stellungnahmen, die sich auf die Änderungen oder Ergänzungen beziehen, zu berücksichtigen und in die Abwägung mit einzubeziehen sind.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem LDSG RLP. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt/Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB).

c)

Es handelt sich bei der Veröffentlichungsfrist um eine verkürzte Frist gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB.

d)

Von der Möglichkeit des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB, die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken, wird wegen der von der Änderung und Ergänzung berührten Grundzüge der Planung ausdrücklich nicht Gebrauch gemacht.

e)

Es ist beabsichtigt, den Plan später gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend in Kraft treten zu lassen.

f)

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt.

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer weitergehenden Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Daaden, 17.07.2025
Stadt Daaden
Walter Strunk, Stadtbürgermeister