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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Betzdorf-Kirchen-Daaden

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 aufgrund § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 18 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 05.11.2003 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 27.12.2023, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechts-verletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf 3.045.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf 3.045.000,00 EUR

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf 2.874.000,00 EUR

in den Ausgaben auf 2.874.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben 2.000.000,00 EUR

§ 3 Investitionsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 609.257,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen 811.289,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 565.590,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 33.864,00 EUR

Baukostenzuschuss 2024 2.020.000,00 EUR

§ 4 Betriebsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 657.000,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen 819.965,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 593.334,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 283.701,00 EUR

Betriebsumlage 2024 2.354.000,00 EUR

§ 5 Umlage für die Abwasserabgabe

Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 56.100,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen 51.600,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 38.500,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 28.300,00 EUR

Landkreis Altenkirchen 15.500,00 EUR

Umlage Abwasserabgabe 2024 190.000,00 EUR

§ 6 Tilgungsraten Förderdarlehen

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 92.000,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen 116.000,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 108.000,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 44.000,00 EUR

Tilgungsraten Förderdarlehen 2024 360.000,00 EUR

§ 7 Stundensatz

Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:

Beschäftigte 56,00 EUR

Auszubildende 16,80 EUR

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.01.2024 bis 30.01.2024 in den Räumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich aus.

Betzdorf, 04.01.2024
Der Verbandsvorsteher
Bernd Brato, Bürgermeister