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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für das Jahr 2024 vom 11.01.2024

Der Verbandsgemeinderat hat am 07.12.2023 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

7.738.318

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.599.404

Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

-1.861.086

Euro

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-1.269.996

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.675.770

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.609.970

Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.934.200

Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.204.196

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0

Euro

verzinste Kredite auf

0

Euro

zusammen auf

0

Euro.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.500.000 Euro.

Bezeichnung der Maßnahme

Buchungsstelle

Betrag

Generalsanierung Hallenbad Daaden

4241801-09600000-155-93

1.000.000

Euro

Energetische Sanierung Rathaus Daaden

1141401-09600000-174-93

500.000

Euro

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0 Euro.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 Euro.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a) Verbandsgemeindewerke Daaden (für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ohne die Stadt Herdorf)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Wasserversorgung

1.367.000

Euro

darin enthalten: zinslose Förderdarlehen

99.000

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Abwasserbeseitigung

2.150.000

Euro

darin enthalten: zinslose Förderdarlehen

0

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Bauhof

0

Euro

Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Wasserversorgung

1.000.000

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Abwasserbeseitigung

1.500.000

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Bauhof

250.000

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Wasserversorgung

0

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Abwasserbeseitigung

0

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Bauhof

0

Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

0

Euro

b) Verbandsgemeindewerke Herdorf (für den Bereich der Stadt Herdorf)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Wasserversorgung

314.000

Euro

darin enthalten: zinslose Förderdarlehen

0

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Abwasserbeseitigung

643.000

Euro

darin enthalten: zinslose Förderdarlehen

0

Euro

Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Wasserversorgung

500.000

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Abwasserbeseitigung

1.500.000

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Wasserversorgung

0

Euro

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Abwasserbeseitigung

0

Euro

§ 6

Steuersätze

- entfällt -

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Gebühren- und Beitragssätze für die Benutzung und die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtung werden für das Jahr 2024 gemäß § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 20. Juni 1995 in Verbindung mit den Entgeltsatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:

a) Für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ohne die Stadt Herdorf

1.

Wasserversorgung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 55,94 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 12 und 44,06 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung erhoben.

1.1.

Benutzungsgebühr gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter Wasserverbrauch

1,40

Euro

1.2.

Wiederkehrender Beitrag gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,15

Euro

1.3

Einmalbeitrag für die Wasserversorgung gemäß §§ 2 – 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,46

Euro

Der wiederkehrende Beitrag, der Einmalbeitrag und die Benutzungsgebühr unterliegen der Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe wird gemäß § 7 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 der Entgeltsatzung Wasserversorgung auf die Abgabenschuldner umgelegt.Die Bruttoendpreise gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 18. Oktober 2002 betragen unter Berücksichtigung des z. Z. geltenden Mehrwertsteuersatzes von 7 v. H.:

Gebührensatz je Kubikmeter Wasserverbrauch

1,5298

Euro

Beitragssatz wiederkehrender Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,1499

Euro

Beitragssatz Einmalbeitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,4922

Euro

2.

Abwasserbeseitigung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden 36,28 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 13 und 63,72 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung erhoben.

2.1.

Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter gewichtetes Schmutzwasser

2,35

Euro

2.2.

Wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,09

Euro

2.3.

Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

0,60

Euro

2.4.

a) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen gemäß § 22 Abs. 1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

75,00

Euro

b) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben gemäß § 22 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

75,00

Euro

2.5.

Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

1,18

Euro

2.6.

Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

3,89

Euro

3.

Vorausleistungen

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erhebt für das Jahr 2024 gemäß den §§ 14 und 20 der Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie den §§ 15 und 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vorausleistungen auf die Benutzungsgebühr nach dem Wasserverbrauch und dem wiederkehrenden Beitrag, die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser, dem wiederkehrenden Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung und dem wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe des voraussichtlichen Jahresbetrages für das Jahr 2024.Die Vorausleistungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 mit je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages fällig.

4.

Nachrichtlich

Von der Stadt Daaden und den Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg, Schutzbach und Weitefeld wird in 2024 gemäß § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes ein laufender Kostenanteil für die Entwässerung der Gemeindestraßen einschließlich Gehwege und der Nebenanlagen an klassifizierten Straßen je Quadratmeter Entwässerungsfläche erhoben.

0,89

Euro

b) Für den Bereich der Stadt Herdorf

1.

Wasserversorgung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 55,04 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß§ 12 und 44,96 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung erhoben.

1.1.

Benutzungsgebühr gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter Wasserverbrauch

1,30

Euro

1.2.

Wiederkehrender Beitrag gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,17

Euro

1.3

Einmalbeitrag für die Wasserversorgung gemäß §§ 2 – 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,46

Euro

Der wiederkehrende Beitrag, der Einmalbeitrag und die Benutzungsgebühr unterliegen der Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe wird gemäß § 7 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit§ 25 der Entgeltsatzung Wasserversorgung auf die Abgabenschuldner umgelegt.Die Bruttoendpreise gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 18. Oktober 2002 betragen unter Berücksichtigung des z. Z. geltenden Mehrwertsteuersatzes von 7 v. H.:

Gebührensatz je Kubikmeter Wasserverbrauch

1,4429

Euro

Beitragssatz wiederkehrender Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,1699

Euro

Beitragssatz Einmalbeitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,4922

Euro

2.

Abwasserbeseitigung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden 22,05 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 13 und 77,95 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung erhoben.

2.1.

Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter gewichteter Schmutzwassermenge

3,20

Euro

2.2.

Wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

0,08

Euro

2.3.

Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche

0,58

Euro

2.4.

a) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen gemäß § 22 Abs. 1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

75,00

Euro

b) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben gemäß § 22 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

75,00

Euro

2.5.

Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

1,18

Euro

2.6.

Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

3,89

Euro

3.

Vorausleistungen

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erhebt für das Jahr 2024 gemäß den§§ 14 und 20 der Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie den §§ 15 und 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vorausleistungen auf die Benutzungsgebühr nach dem Wasserverbrauch und dem wiederkehrenden Beitrag, die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser, dem wiederkehrenden Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung und dem wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe des voraussichtlichen Jahresbetrages für das Jahr 2024.Die Vorausleistungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 mit je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages fällig.

4.

Nachrichtlich

Von der Stadt Herdorf wird in 2024 gemäß § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes ein laufender Kostenanteil für die Entwässerung der Gemeindestraßen einschließlich Gehwege und der Nebenanlagen an klassifizierten Straßen je Quadratmeter Entwässerungsfläche erhoben.

0,36

Euro

§ 8

Umlagen

1. Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 18 v. H. der jeweiligen Steuerkraftmesszahl und der Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) festgesetzt. Die im Vorbericht dargestellte Berechnung der Verbandsgemeindeumlage ist Bestandteil dieser Satzung.

Die Umlage ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

2. Sonderumlage Grundschulen

Gemäß § 32 Abs. 2 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von der Stadt Daaden und den Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg und Schutzbach eine Grundschulumlage.

Berechnungsgrundlage ist der Finanzmittelbedarf für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Maßstab die Summe aus der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage). Die im Vorbericht dargestellte Berechnung der Grundschulumlage ist Bestandteil dieser Satzung.

Die Umlage ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

35.341.185,27

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

33.838.253,27

Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

31.977.167,27

Euro

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in zwei Fällen

zugelassen.

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Daaden, 11.01.2024
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
gez. Helmut Stühn
Bürgermeister

Hinweis:

1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.12.2023 vorgelegt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 in der Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 04.01.2024 erteilt.

3. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 22.01.2024 bis Freitag, 02.02.2024 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Daaden, 11.01.2024
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
gez. Helmut Stühn
Bürgermeister