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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 3/2026
Weitefeld
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitefeld am 09.12.2025

Am Dienstag, den 09.12.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Karl-Heinz Keßler eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Der Rat hatte sich mit folgenden Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu befassen:

Forstwirtschaftsplan 2026

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2026 wurde durch die Revierförsterin Judith Waldhans vorgetragen.

Der Plan geht von einem Verkauf von 441fm Holz aus.

Der Plan sieht Einnahmen in Höhe von 31.174 Euro vor.

Dem stehen die Aufwendungen in Höhe von 33.530 Euro gegenüber.

Nach dem Entwurf des Forstwirtschaftsplanes ist im Haushaltsjahr 2026 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 2.356 Euro zu rechnen.

Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Forst- und Umweltausschusses vom 18.11.2025 und beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der vorgelegten Fassung.

Brennholzverkauf

In der Sitzung des Forst- und Umweltausschusses am 18.11.2025 hat die Revierleiterin Frau Waldhans den Ausschuss über den Stand des zur Verfügung stehenden Brennholz unterrichtet.

Des Weiteren wurden der Preis und Menge des im Wald liegenden Brennholzes beraten.

Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Forst- und Umweltausschusses vom 18.11.2025 und beschloss Brennholz zum Preis von 50,00 €/Rm und max. 4 Rm je Haushalt zu verkaufen.

Ebenso behält sich die Ortsgemeinde vor, Käufer im kommenden Jahr zu sperren, wenn das Holz nicht bis zur festgesetzten Frist abgeholt wird.

Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Sonnenweg-Steingarten" gem. § 13a

BauGB

Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Vor Eintritt in die Beratung wurden die Ausschließungsgründe nach § 22 GemO abgefragt. Es lagen keine vor.

Der Ortsgemeinderat Weitefeld hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Annahme des Planentwurfes und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der

Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Planunterlagen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenweg-Steingarten“ wurden in der Zeit von 19.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf eingestellt. Ebenso wurden die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im Fachbereich 3 “Bauen und Umwelt“ der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf ausgelegt.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen wurde am 09.05.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Mail vom 08.05.2025 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme möglichst in digitaler Form abzugeben. Aufgrund der umfangreichen Datenmenge sind sämtliche im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3(1), § 4(1) sowie § 2(2) BauGB eingereichten Stellungnahmen einschließlich der entsprechenden Abwägungsergebnisse der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf unter

https://vgdaaden.gremien.info/ einsehbar.

Investitionsmaßnahme; An- und Umbau Kindertagesstätte: Sachstand

(Stand: 07.10.2025) Derzeit sind die Malerarbeiten im Innenbereich weitgehend abgeschlossen. In der kommenden Woche wird der Fliesenleger die noch fehlenden Bodenfliesen in den Bädern nachliefern und verlegen. Nach Abschluss dieser Arbeiten, voraussichtlich am 17.10., erfolgt die Montage der Sanitärgegenstände. Der Trockenbauer plant in der nächsten Woche die Restarbeiten einschließlich des Schließens der Decken auszuführen; Die Herbstferien könnten diesbezüglich allerdings eine Verzögerung verursachen - das wird noch geprüft. Weiterhin ist vorgesehen, den Renovierungsanstrich am Bestand durchzuführen; hierfür ist die Farbauswahl zeitnah festzulegen. Der Elektriker hat mit der Endmontage der Deckenleuchten begonnen. Der Bodenleger ist für November vorgesehen (Spachteln, Schleifen, Boden legen). Ab Dezember besteht die Erwartung, mit den Einrichtungen, Möbeln sowie der Endmontage von Türen, WC-Trennwänden und der mobilen Trennwand zu beginnen. Infolge der Weihnachtszeit wird mit einer weiteren Fertigstellung im Januar gerechnet. Bei den Außenanlagen besteht derzeit eine planerische Verzögerung; nach Vergabe des Auftrags wird angestrebt, im laufenden Jahr wenigstens den Eingangsbereich neu zu gestalten. Der neue Zaun wird je nach Witterung im November/Dezember gestellt.

Bestand:

Sobald die Personalumkleide in den Neubau umziehen kann (ggf. Dezember), beginnt die Sanierung und der Umbau im Eingangsbereich Bestand: Umkleide entfernen, Raum renovieren, Büro in den Umkleideraum verlegen, Rückbau der Bürowand und Bodenbelag im Eingang, Malerarbeiten sowie der neue Bodenbelag.

Offene Ausschreibungen (Submission in der 43. KW):

- Gastroküche

- GalaBau

Kosten: Aktueller Stand unverändert ca. 100.000,00 € Mehrkosten.

Sonstiges: Testate Fachbehörden für Anfang/Mitte Dezember vorgesehen.

Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Sonnenweg-Steingarten" gem. § 13a BauGB

Auftragsvergaben

Vor Eintritt in die Beratung wurden die Ausschließungsgründe nach § 22 GemO abgefragt. Es lagen keine vor.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenweg-Steingarten“ erfordert - wie unter TOP 6 - b/1

erläutert - vor Eintritt in die Offenlegung die Beauftragung ergänzender Fachgutachten zum Natur- und Artenschutz sowie zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG).

Die Anfrage entsprechender Honorarangebote sowie die formelle Auftragsvergabe erfolgen über die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf. Gemäß der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitefeld obliegt dem Ortsbürgermeister gemäß § 4 Satz 2 die freihändige Vergabe von Aufträgen und

Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 5.000,- € brutto je Auftrag.

Aufgrund vergleichbarer Fälle ist davon auszugehen, dass die Leistungen die vorgenannte Wertgrenze jeweils nicht überschreiten werden. Die freihändige Vergabe erscheint daher realistisch und ermöglicht die Vergabe unmittelbar nach Vorliegen der Honorarangebote.

Der Ortsgemeinderat beschloss,

  1. die Verwaltung zu beauftragen, die vorgenannten Leistungen bei geeigneten Fachbüros anzufragen.
  2. die Verwaltung zu beauftragen, die Aufträge bis zu einer Wertgrenze von 5000.- € brutto je Auftrag, gemäß der Ermächtigung des Ortsbürgermeisters, zu erteilen.

Sollte einer der Aufträge die Wertgrenze von 5.000,- € brutto überschreiten, ist eine anschließende Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat erforderlich.

Erweiterung der Betreuungszeiten der Grundschule Weitefeld

Bisher sieht die Ortsgemeinde Weitefeld als Täger der Grundschule Weitefeld eine Betreuung in der Zeit von 12.10 Uhr bis 16.00 Uhr vor. Die Ortsgemeinde beschäftigt hierfür zwei Betreuungskräfte.

Damit ist der Anspruch auf eine Betreuung von 8 Stunden in der Grundschule erfüllt.

Auf Nachfrage der Betreuungskräfte soll geklärt werden, ob zusätzliche eine frühe Betreuung von 07.00 Uhr bis 07.45 Uhr möglich wäre.

Lt.§ 44 Landeshaushaltsordnung i. V. m. Nr. 3 der Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen richtet sich die Betreuungszeit nach dem erhobenen Bedarf, den Unterrichtszeiten der Schule und der Schülertransport und kann vor und nach dem Unterricht eingerichtet werden. Hierzu müsste allerdings nach Nr. 2.2 der Betreuungsbedarf im Benehmen mit dem Schulelternbeirat ermittelt werden.

Nach Nr. 9 der Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen fördert gewährt die Landesregierung dem Träger einen pauschalierten Landeszuschuss pro Gruppe von in der Regel 2.046,00 € bei einer Betreuungszeit von über 12 Betreuungsstunden pro Woche.

Diesen Betrag erhält die Ortsgemeinde Weitefeld bereits für 2 Gruppen, also insgesamt 4.092 Euro.

Lt. Nr. 4. der Erklärungen und Handreichungen zum Antrag auf Bezuschussung eines Betreuungsangebotes an Grundschulen können mehrere Gruppen nur bezuschusst werden, wenn sie überwiegend zeitgleich, in unterschiedlichen Räumen, mit unterschiedlichem Personal betreut werden.

Wenn die Betreuung morgens von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr beginnt und um 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr ebenfalls eine Betreuung angeboten wird, sind dies nicht zwei Gruppen, sondern eine Gruppe mit einer Betreuungszeit von 2 Stunden am Tag.

Im Fall der Ortsgemeinde Weitefeld bedeutet dies, dass eine zusätzliche Bezuschussung für die Betreuung ab 07.00 Uhr nicht möglich ist.

Die Ausgaben für die Betreuung beliefen sich in den letzten Jahren zwischen 30.000,00 € und 32.000,00 €. Die Ortgemeinde erhält hierfür eine Landeszuwendung in Höhe von 4.092 Euro.

Die zusätzlichen Personalkosten würden lt. Personalabteilung wie folgt aussehen:

Die Mehrkosten pro Jahr für die Hausaufgabenbetreuungskräfte (morgens 7:00 Uhr bis 7:45 Uhr) betragen ca. 4.570,00 €.

Berechnung:

0,75 x 5 Tage = 3,75 Std. (wöchentlich) entsprechend der Ferienausgleichsregelung dann 3,23 Std.

3,23 x 19,12 € Stundenlohn = 61,7576 €

61,7576 € x 4,348 = 268,52 € (monatlich)

268,52 € x 13,10 € = 3.517,61 € (jährlich)

3.517,61 € x 1,2971 = 4.562,69 € (inkl. Arbeitgeberanteile) ={{gt}} 4.570,00 €

Diese Mehrkosten von 4.570,00 € würden komplett bei der Ortsgemeinde bleiben.

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben, da aktuell gar nicht geklärt ist, wie hoch der Bedarf in der Elternschaft überhaupt ist.

Dieser Bedarf soll bis zum nächsten Jahr abgefragt und die Angelegenheit erneut beraten werden.

Mitteilungen

Sachstandsmitteilung Friedhofserweiterung Weitefeld/Oberdreisbach

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 u. § 2 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung des Friedhofs in Weitefeld/Oberdreisbach wird derzeit, vom 17.11.2025 bis einschl. 19.12.2025, durchgeführt.

Nach dieser Frist werden die eingegangenen Stellungnahmen zur Erarbeitung der Abwägung an das Planungsbüro Stadt-Land-plus übersendet, sodass der Beschluss über die Abwägung sowie der Feststellungsbeschluss gem. § 67 GemO voraussichtlich in der Sitzungsfolge des Bau- u. Umweltausschusses sowie des Verbandsgemeinderates im März 2026 gefasst werden kann.

Im Januar 2026 wird seitens der Verwaltung ein Antrag für eine Ausnahmegenehmigung gem. § 30 Abs. 4 BNatSchG aufgrund des Eingriffs in gesetzlich geschützte Biotope sowie eine naturschutzrechtliche Genehmigung erarbeitet und anschließend bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) eingereicht. Beide Anträge können nach Rücksprache mit der UNB in einem gemeinsamen Antrag erfolgen.

Ein separater Bauantrag wird nach Rücksprache mit Herrn Schumann (Kreisverwaltung) nicht erforderlich.

Sollten die o.g. Beschlüsse im März 2026 gefasst werden, muss die Änderung des Flächennutzungsplanes in jedem Ortsgemeinderat/Stadtrat ihre Zustimmung finden sowie von der Kreisverwaltung genehmigt werden, sodass das Verfahren voraussichtlich im Juni 2026 abgeschlossen werden kann.

Anfragen

Ratsmitglied Dirk Langenbach monierte, dass es zum Sachstand „Ausbau Kirchweg“ nach wie vor keinerlei konkreteren Information mehr gegeben hat.

Der Ortsgemeinderat erwartet bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme der VGW Daaden-Herdorf.

Weiter wollte er wissen, wann die bestellten Salzsilos geliefert werden.

Der Vorsitzende sagte, dass es hier zu einer Verzögerung kam, das aktuelle Lieferdatum aber jetzt am 10.12.2025 sein soll.

Herr Langenbach fragte nach der Erst-Helfer-App, welche im Mai diesen Jahres bereits Thema der Beratung war.

Karl-Heinz Keßler gab an, dass es im neuen Jahr diesbezüglich Gespräche geben wird. Die Angelegenheit wurde nicht vergessen.

Abschließend sprach Dirk Langenbach ein Dankeschön und Lob für Errichtung des Wanderparkplatzes auf der „Friedewälder Höhe“ aus. Es wurde schnell und ohne Probleme umgesetzt.

Einwohnerfragen

Einer der erschienenen Einwohner wollte wissen, inwieweit die Bürger*innen von der Realisierung des neuen Bebauungsplanes profitieren würden. Gerade aufgrund der geplanten Änderung des Baugesetzbuchs (u.a. „Bauturbo“) sei seiner Meinung nach die Aufstellung eines Bebauungsplans obsolet.

Weiterhin erkundigte er sich danach, ob bereits eine Kalkulation der Erschließungsbeiträge erstellt wurde und ob der der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für die Grundstücke innerhalb des Plangebiets zustehe. Ein weiterer Bürger wollte wissen, ob eine Aussage über die bislang angefallenen Kosten für das Planaufstellungsverfahren getroffen werden könne.

Die zuständige Sachbearbeiterin aus dem Fachbereich Bauen und Umwelt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Frau Josie Betz, beantwortete die gestellten Fragen und bietet generell an, mit offenen Fragen direkt zur zuständigen Stelle nach Daaden zu kommen, um diese zu klären.

Weiter verwies sie darauf, dass alle öffentlichen Sitzungsvorlagen von Bürger*innen über das BIS der Verwaltung eingesehen werden können.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Rat mit zwei Vertrags- und einer Grundstücksangelegenheit, sowie mit weiteren Auftragsvergaben.

Hinweis: Alle öffentlichen Anlagen zur Sitzung sind über das Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf einzusehen

(https://www.daaden-herdorf.de/buergerservice/kommunalpolitik/ratsinformationssystem)