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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 30/2023
Daaden
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Bürgersaal Biersdorf der Stadt Daaden

Die Stadt Daaden überlässt Räume im Bürgersaal Biersdorf auf schriftlichen Antrag zu den folgenden Bedingungen:

1.

Die überlassene Einrichtung ist Eigentum der Stadt Daaden. Das Hausrecht übt der Stadtbürgermeister, sein Stellvertreter oder ein Bevollmächtigter der Stadt aus. Über jede Benutzung wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen: mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Der im Vertrag angegebene Benutzer ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Benutzer nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Benutzer ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten

2.

Die Stadt erhebt zur Deckung der Unterhaltungskosten der Einrichtung ein Benutzungsentgelt, das vom Stadtrat festgesetzt wird. Nach der Veranstaltung erhalten die Benutzer eine Gebührenrechnung von der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden - Herdorf.

3.

Der Benutzer verpflichtet sich, allen feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften zu entsprechen. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Polizeistunde sowie für die Beachtung aller Bestimmungen, die zum Schutze der Jugend erlassen worden sind. Er haftet für Ruhe und Ordnung in den überlassenen Räumen und stellt hierfür die erforderliche Aufsicht. Die notwendige polizeiliche und steuerliche Anmeldung der Veranstaltung sowie die Entrichtung der erforderlichen Gebühren und Steuern ist Sache des Benutzers.

Die Räume und Einrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln.

4.

Die Bewirtung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich durch den Pächter. Einzelheiten der Bewirtung sind vom Benutzer direkt mit dem Pächter zu vereinbaren.

5.

Das Mitbringen, der Verzehr sowie der Verkauf eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird Schadenersatz in Höhe von 10,-- € je Person bzw. Veranstaltungsteilnehmer gefordert.

6.

Etwaige Dekoration der gemieteten Räume ist Sache des Benutzers. Über Art und Zeit der Anbringung hat sich der Benutzer vorher mit dem Pächter oder einem vom ihm Beauftragten zu verständigen. Für Beschädigungen aller Art sowie bei Zuwiderhandlung haftet der Benutzer. Entfernt der Benutzer die Dekoration nicht rechtzeitig, wie vereinbart, erfolgt die Entfernung ohne besondere Aufforderung durch den Pächter. Ein Einspruch gegen die Höhe der Kosten steht dem Benutzer nicht zu. Für Nachteile, die der Stadt Daaden aus der nicht rechtzeitigen Entfernung der Dekoration entstehen, haftet der Benutzer.

7.

Bei Rücktritt vom Vertrag haftet der Benutzer für den vollen Ausfall, soweit eine anderweitige Benutzung erfolgt, für eine eventuelle Mindereinnahme.

8.

Die Stadt übernimmt für die von dem Benutzer zu der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände und für die dort anlässlich der Veranstaltung verkehrenden Personen keinerlei Haftung. Bei Messen, Verkaufs- und Kunstausstellungen wird dem Veranstalter empfohlen, eine entsprechende Ausstellungsversicherung gegen Beschädigung und Diebstahl abzuschließen. Für alle aus diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen haftet die Stadt nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Einwirkung durch höhere Gewalt, die eine Benutzung der Räumlichkeiten in Frage stellen, übernimmt die Stadt Daaden keinerlei Haftung.

9.

Der Benutzer verpflichtet sich, die Anweisung des Pächters zu beachten. Für etwaige Beschädigungen an den Objekten haftet der Benutzer der Stadt in vollem Umfang. Bringt der Benutzer bei Übernahme des Objektes keine Beanstandungen vor, so gilt das Objekt als einwandfrei übernommen.

10.

Der Benutzer ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und / oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung.

Außerdem erkennt der Benutzer mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, linksextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.

Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterlassung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

11.

Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Im Falle der fristlosen Kündigung verzichtet der Benutzer hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche.

12.

Die Bestuhlung der Räumlichkeiten erfolgt durch den Pächter im Einvernehmen mit dem Benutzer.

13.

Der Benutzer hat die Räumlichkeiten nach der vereinbarten Zeit unverzüglich zu verlassen. 14. Etwaige anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

Hinweis:

Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz untersagt ab 15. Februar 2008 das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen der kommunalen Gebietskörperschaften. Der Benutzer verpflichtet sich zur Durchsetzung dieses Verbots bei seiner Veranstaltung. Im Falle der Zuwiderhandlung begeht der Benutzer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das angrenzende Schulgelände ist ebenfalls rauchfrei.

57567 Daaden, den 20.07.2023
Stadt Daaden
Walter Strunk (Stadtbürgermeister)