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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 30/2023
Daaden
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Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus Daaden und den Bürgersaal Biersdorf

Der Stadtrat Daaden hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 folgende neue Gebühren für das Bürgerhaus Daaden und den Bürgersaal Biersdorf beschlossen:

Hinweise zur Gebührenberechnung:

1.)

Gebühren und Gebührenzuschläge für den großen und kleinen Saal im Bürgerhaus Daaden werden bei gemeinsamer Nutzung addiert.

2.)

Die in schwarz aufgelistete Gebühren gelten für die in der Stadt Daaden dauerhaft wohnhaften Bürgerinnen und Bürger. Die in rot (Klammern) aufgeführten Gebühren gelten für alle außerhalb der Stadt Daaden wohnhaften Bürgerinnen und Bürger. Es erfolgt keine Überlassung mehr an Auswärtige für Familienfeiern. Insofern entfallen die entsprechenden Gebühren in Klammern.

3.)

Die Gebührenermäßigung bezieht sich nicht auf die Gebührenzuschläge.

4.)

Bei einer ausschließlichen Benutzung der Bühne oder des Ansingeraumes im Bürgerhaus Daaden werden die Gebühren erhoben, die für den kleinen Saal festgelegt sind.

5.)

Für einen Tag, der zum Auf und/oder Abbau benötigt wird, wird eine Pauschale in Höhe von

6.)

Das unberechtigte Öffnen der Notausgänge und das Auslösen des Sicherheitssystems werden durch ein Bußgeld bestraft, welches von der Kaution einbehalten wird.

Das neue Gebührenverzeichnis tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Bürgerhaus Daaden und den Bürgersaal Biersdorf vom 23.10.2019 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft.

Daaden, den 20.07.2023
Walter Strunk, Stadtbürgermeister