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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 31/2025
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Das Forstamt Altenkirchen informiert

Forstbehördliche Stellungnahme gem. § 31 (7) Landesjagdgesetz

Im August 2025 führen Mitarbeiter des Forstamtes die Außenaufnahmen zur Erstellung der forstbehördlichen Stellungnahmen gem. § 31 (7) des Landesjagdgesetzes durch. Hierzu werden die durch Rotwild entstandenen Schälschäden in einem vorgegebenen Raster erfasst, um später jagdbezirksweise ausgewertet zu werden.

Verpachtenden, Waldbesitzenden sowie Pachtenden bieten wir an, die Ergebnisse der Aufnahmen vor Ort darzustellen. Hierzu ist unter Angabe des vollständigen Namens, der Funktion und Nennung des jeweiligen Jagdbezirkes bis spätestens 22.08.2025 eine Anmeldung an jagd.altenkirchen@wald-rlp.de erforderlich. Die Ortsbesichtigungen finden am Freitag, 29.08.2025 statt. Angemeldete Personen werden per E-Mail über den Treffpunkt und die Uhrzeit informiert.

Die folgenden Jagdbezirke werden durch das Forstamt begutachtet:

Jagdbezirk Nr.

Jagdbezirk Name

231-132

Daaden 1; Dierenbach

123-132

Daaden 3; Stegskopf

124-132

Emmerzhausen

125-132

Nisterberg

Für das Forstamt Altenkirchen
Michael Weber (Forstamtsleiter)