Im August 2025 führen Mitarbeiter des Forstamtes die Außenaufnahmen zur Erstellung der forstbehördlichen Stellungnahmen gem. § 31 (7) des Landesjagdgesetzes durch. Hierzu werden die durch Rotwild entstandenen Schälschäden in einem vorgegebenen Raster erfasst, um später jagdbezirksweise ausgewertet zu werden.
Verpachtenden, Waldbesitzenden sowie Pachtenden bieten wir an, die Ergebnisse der Aufnahmen vor Ort darzustellen. Hierzu ist unter Angabe des vollständigen Namens, der Funktion und Nennung des jeweiligen Jagdbezirkes bis spätestens 22.08.2025 eine Anmeldung an jagd.altenkirchen@wald-rlp.de erforderlich. Die Ortsbesichtigungen finden am Freitag, 29.08.2025 statt. Angemeldete Personen werden per E-Mail über den Treffpunkt und die Uhrzeit informiert.
Die folgenden Jagdbezirke werden durch das Forstamt begutachtet:
| Jagdbezirk Nr. | Jagdbezirk Name |
| 231-132 | Daaden 1; Dierenbach |
| 123-132 | Daaden 3; Stegskopf |
| 124-132 | Emmerzhausen |
| 125-132 | Nisterberg |