Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 34/2024
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Nächster Artikel: Bekanntmachung
Öffentliche Mahnung (§ 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz)
Die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2024 Steuern, Gebühren und Beiträge fällig waren.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Zahlung in Rückstand sind, werden öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
28.08.2024
an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Nach diesem Datum werden die fällig gewesenen Abgaben zwangsweise eingezogen.
Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf
- als Vollstreckungsbehörde -