Der Stadtrat hat am 19.07.2023 auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Artikel I
Die §§ 3, 5 bis 8 sowie die §§ 10 bis 14 bleiben unverändert.
Artikel II
Durch den Ankauf von Gewerbeflächen im Rahmen der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts sowie die vorübergehende Einstellung eines zweiten Gemeindearbeiters und der damit verbundenen haushaltsrechtlichen, zusätzlichen Festsetzungen, werden die nachfolgenden Paragrafen der Haushaltssatzung wie folgt geändert:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
2023
1. im Ergebnishaushalt
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| Euro | Euro | Euro |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 8.061.524 | 0 | 8.016.524 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 7.759.093 | 19.590 | 7.778.683 |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | 257.431 | -19.590 | 237.841 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 634.611 | -19.590 | 615.021 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 907.214 | 0 | 907.214 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.557.010 | 2.000.000 | 4.557.010 |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.649.796 | -2.000.000 | -3.649.796 |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.015.185 | 2.019.590 | 3.034.775 |
| 2024 | |||
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| Euro | Euro | Euro |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 8.145.089 | 0 | 8.145.089 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 8.261.612 | 99.954 | 8.361.566 |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | -116.523 | -99.954 | -216.477 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 345.314 | -99.954 | 245.360 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.165.350 | 0 | 2.165.350 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.908.110 | 0 | 3.908.110 |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.742.760 | 0 | -1.742.760 |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.397.446 | -99.954 | 1.497.400 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2023
zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro
verzinste Kredite von bisher 0 Euro auf 931.851 Euro
zusammen von bisher 0 Euro auf 931.851 Euro
2024
zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro
verzinste Kredite von bisher 387.405 Euro auf 1.575.098 Euro
zusammen von bisher 387.405 Euro auf 1.575.098 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag für das Jahr 2024 von bisher 0 Euro festgesetzt auf 1.000.000 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 17.905.842,84 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 17.769.916,84 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 18.007.757,84 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 17.791.280,84 Euro
Hinweis:
| 1. | Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.07.2023 vorgelegt worden. |
| Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Nachtragshaushaltssatzung ist mit Schreiben vom 10.08.2023 erteilt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 04.09.2023 bis Freitag, 15.09.2023 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus. |
| 4. | Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. |