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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 35/2023
Daaden
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Bekanntmachungen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Daaden für die Jahre 2023 und 2024 vom 22.08.2023

Der Stadtrat hat am 19.07.2023 auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Artikel I

Die §§ 3, 5 bis 8 sowie die §§ 10 bis 14 bleiben unverändert.

Artikel II

Durch den Ankauf von Gewerbeflächen im Rahmen der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts sowie die vorübergehende Einstellung eines zweiten Gemeindearbeiters und der damit verbundenen haushaltsrechtlichen, zusätzlichen Festsetzungen, werden die nachfolgenden Paragrafen der Haushaltssatzung wie folgt geändert:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

2023

1. im Ergebnishaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro

verzinste Kredite von bisher 0 Euro auf 931.851 Euro

zusammen von bisher 0 Euro auf 931.851 Euro

2024

zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro

verzinste Kredite von bisher 387.405 Euro auf 1.575.098 Euro

zusammen von bisher 387.405 Euro auf 1.575.098 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag für das Jahr 2024 von bisher 0 Euro festgesetzt auf 1.000.000 Euro

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 17.905.842,84 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 17.769.916,84 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 18.007.757,84 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 17.791.280,84 Euro

Daaden, 22.08.2023
Stadt Daaden
Walter Strunk, Stadtbürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.07.2023 vorgelegt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Nachtragshaushaltssatzung ist mit Schreiben vom 10.08.2023 erteilt.

3.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 04.09.2023 bis Freitag, 15.09.2023 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Daaden, 22.08.2023
Stadt Daaden
Walter Strunk, Stadtbürgermeister