Damit ergeben sich in manchen Straßen nicht unerhebliche Probleme für Rettungswagen, Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferverkehr.
Manche Bürger parken auf Gehwegen, gegenüber von Ein- und Ausfahrten, in schmalen Gassen und an Kreuzungen.
Das Ordnungsamt hat in den vergangenen Wochen verschiedene Bürger angeschrieben und noch einmal die rechtliche Situation dargelegt.
Das Parken auf einer Straße ist nur dann gestattet, wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand eine Restdurchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern gegeben ist.
Ansich versteht es sich von selbst das man auch gegenüber von Ein- und Ausfahrten nicht parkt. Bei einer Anzeige sind die Verwarngelder nicht unerheblich. Verwarngeld € 35,--, mit Behinderung des fliessenden Verkehrs € 55,--.
Ein Be-und Entladen ist gestattet.
Ich bitte sie alle sich an diese Regelungen zu halten und Rücksicht auf die Mitbewohner und Anlieger zu nehmen.