In der kommenden Woche beginnen in der Ortsgemeinde Niederdreisbach die Arbeiten zur Verlegung des Glasfasernetzes.
In diesem Zusammenhang möchten wir alle Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer darauf hinweisen, dass die ausführenden Unternehmen für die Durchführung der Arbeiten auf einen ausreichend zugänglichen und nutzbaren öffentlichen Verkehrsraum angewiesen sind. Insbesondere Gehwege müssen für die erforderlichen Bauarbeiten frei zugänglich sein.
In der Vergangenheit kam es bei vergleichbaren Arbeiten wiederholt zu Behinderungen, weil Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen von angrenzenden Grundstücken in den öffentlichen Gehweg hineinragten und dadurch eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erschwert oder teilweise sogar verhindert wurde.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer, rechtzeitig vor Beginn der Glasfaserarbeiten den ggf. von Ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Bewuchs zurückzuschneiden und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege in ihrer gesamten erforderlichen Breite frei zugänglich sind.
Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer nach § 27 Abs. 4 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) verpflichtet sind, innerhalb der geschlossenen Ortslage den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen (hierunter fallen im Gesetz auch öffentliche Gehwege) ragenden Bewuchs auf eigene Kosten zu beseitigen.
Bitte führen Sie die erforderlichen Rückschnittarbeiten vor Beginn der Bauarbeiten in der kommenden Woche durch. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Glasfaserarbeiten ohne vermeidbare Verzögerungen und Behinderungen durchgeführt werden können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.