Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates Derschen hatte Ortsbürgermeister Peter Blaes den Rat für Dienstag, den 19.08.2025 in das Dorfgemeinschaftshaus Derschen eingeladen. Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung erinnerte Ortsbürgermeister Peter Blaes an das vor kurzem verstorbene Ratsmitglied und ehemaligen Ortsbürgermeister Volker Wisser und wollte ihm gedenken und sein erbrachtes Engagement innerhalb und außerhalb der Ortsgemeinde würdigen. Anschließend beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.
Informationen zur Sitzung des Bauausschusses Derschen vom 30.07.2025
Der Vorsitzende berichtete, dass die Bauausschuss in seiner Sitzung vom 30.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst hatte:
Bezugnehmend auf den Punkt „Bolzplatz“ stellte Ratsmitglied Johannes Rosenkranz die Frage, ob es sich hierbei eventuell um eine Ausgleichsfläche handelt. Dies wurde von dem Beigeordneten Tobias Glatzel verneint und auf die bereitgestellten Unterlagen verwiesen.
Ratsmitglied Thorsten Pfau nahm Bezug auf die Maßnahme „Herstellung Baumurnengräber“. Er stellte die Frage, ob die Grabplatten bis zu einer Beerdigung nicht durch die Witterung und die Grünpflegearbeiten zu stark abgenutzt seien. Hierzu teilte der Vorsitzende mit, dass die Grabplatten ohne Probleme bei eventuellen Beschädigungen durch den Steinmetz abgeschliffen werden können und dadurch die Optik der Grabplatten nicht verschlechtert wird. Ratsmitglied Michael Orsowa stellte die Frage, ob gegebenenfalls auch 16 Grabplatten bei einem größeren Baum verlegt werden könnten. Hierzu nahm Ortsbürgermeister Blaes Stellung.
Aufgrund diverser Rückmeldungen aus den Reihen des Rates verwies der Ortsbürgermeister nochmals auf die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Derschen, in der in § 3 Absatz 2 Nr. 3 der Bauausschuss bevollmächtigt wird, Aufträge und Arbeiten bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 Euro zu vergeben.
Änderung der Friedhofssatzung
In vergangenen Sitzungen hatte der Ortsgemeinderat bereits über die Herrichtung von Baumurnengräber beraten und den Bauzuschuss beauftragt, sich ein Bild über die Möglichkeiten zur Umsetzung zu verschaffen.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 30.07.2025 teilte der Vorsitzende den Ausschussmitgliedern den aktuellen Stand bezüglich neuer Baumurnengräber und Urnenwiesengräber vor.
Die acht Grabstellen sollen kreisförmig um den bereits gepflanzten Baum erstellt werden.
Es sollen acht Steinplatten (Grabplatten) in den Maßen 50x50x6 cm angeschafft werden. Die Kosten pro Platte liegen bei ca. 200,00 € netto (238,00 € brutto).
Im Zuge der Erdarbeiten sollen acht KG Rohre inkl. Deckel mit einer Tiefe von 50 cm und einem Durchmesser von 40 cm eingelassen werden. Die Kosten für die Erdarbeiten der acht Baumurnengräber liegen nach Auskunft des Bauhofs Daaden bei ca. 281,25 € brutto pro Grab.
Zusammengefasst werden für die Maßnahme „Herstellung von Baumurnengräbern“ Kosten i. H. v. ca. 4.154,00 € brutto anfallen.
Der Bauausschuss beschloss die Gestaltung entsprechend und beauftragte den Verbandsgemeindebauhof Daaden die nötigen Erdarbeiten durchzuführen.
In der Sitzung vom 08.04.2025 schlug der Bauausschuss dem Ortsgemeinderat vor, in einem weiteren Bereich die Urnenwiesengräber herzustellen.
Der Ortsgemeinderat nahm den Beschluss des Bauausschusses zur Kenntnis und beschloss zudem die künftige Möglichkeit der Einrichtung von Urnenwiesengräbern.
Der Rat beschloss außerdem die entsprechende Änderungssatzung.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Aufgrund der Ergänzung der Friedhofssatzung um die neuen Grabarten „Urnenwiesengrabstätte“ und „Baumurnengrabstätte“ ist auch eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.
Die bisherige Satzung wird um die folgenden Gebührenarten erweitert:
| - | Überlassung einer Urnenwiesenreihengrabstätte (I., Nr. 3) | 280,00 Euro |
| - | Überlassung einer Baumurnengrabstätte (I., Nr. 5) | 280,00 Euro |
| - | Zusätzliche Gebühr bei der Überlassung einer Urnenwiesenreihengrabstätte für den Pflege- und Unterhaltungsaufwand (I., Nr. 6) | 350,00 Euro |
| - | Zusätzliche Gebühr bei der Überlassung einer Baumurnengrabstätte für den Pflege- und Unterhaltungsaufwand (I., Nr. 8) | 350,00 Euro |
| - | Bestattung einer Urne in Baumurnengrabstätte (V., Nr. 5) | 150,00 Euro |
| - | Überlassung einer Grabplatte für eine Baumurnengrabstätte (V., Nr. 6) | 275,00 Euro |
Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:
Einwohnerfragen
Ein anwesender Einwohner stellte eine Frage zum Thema „Glasfaserausbau“. Hierzu nahm der Ortsbürgermeister Stellung, jedoch teilte er ebenfalls mit, dass dies eine Angelegenheit sei, die auf Verbandsgemeindeebene geregelt werden muss. Diesbezüglich wird sich der Vorsitzende im Rathaus erkundigen.
Weiter wurde durch den anwesenden Einwohner die Frage gestellt, wie der aktuelle Stundensatz des Verbandsgemeindebauhofs ist, da dies wahrscheinlich ebenfalls in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließen würde. Hierzu nahm Sachbearbeiter Markus Utsch Stellung und teilte mit, dass der Stundensatz seit dem Jahr 2025 bei 57,00 Euro liegt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Personalangelegenheit, zwei Investitionsmaßnahmen, einer Finanzangelegenheit und der Berichterstattung zu Auftragsvergaben. Zum Ende der Sitzung informierte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.