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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 38/2023
Emmerzhausen
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Hauberggenossenschaft Emmerzhausen

Einladung

Zu einer Waldbegehung mit dem zuständigen Revierförster Grohs am Samstag, den 7. Oktober 2023, 10.00 Uhr, mit anschließendem gemeinsamen Mittagsessen im Dorfgemeinschaftshaus, laden wir die Hauberggenossinnen und -genossen herzlich ein. Treffpunkt zur Waldbegehung ist der Parkplatz am Dorfgemeinschaftshaus.

Damit wir bezüglich des gemeinsamen Mittagsessen planen können, ist eine Anmeldung bis spätestens 30. September 2023 unter Angabe der Anzahl der Personen erforderlich. Persönliche oder telefonische Anmeldungen können bei den Mitgliedern des Haubergvorstandes erfolgen. Hier die Kontaktdaten:

Haubergvorsteher Bernd Mai, Struthweg 18, Telefon: 01 51 44 56 52 29

Beisitzer Timo Heidrich, Am Sonnenhang 17, Telefon: 01 60 60 65 28 7

Beisitzer Kurt-Herbert Hees, Schöne Aussicht 23, Telefon: 02743 / 2667

Im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen findet um 13.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine Versammlung der Hauberggenossenschaft Emmerzhausen statt. Hierzu ergeht eine besondere Einladung in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.

Emmerzhausen, den 18. September 2023
Bernd Mai, Haubergvorsteher

Einladung zur Haubergversammlung

Zu der am Samstag, den 07. Oktober 2023, 13.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Emmerzhausen stattfindenden Haubergversammlung laden wir hiermit alle Hauberggenossen und -genossinnen ein.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Haubergvorsteher

2.

Bericht der Steuerberatungsgesellschaft zu den Gewinn- und Verlustrechnungen und den Bilanzen für die Jahre 2019 bis 2022

3.

Bericht des Haubergvorstehers über die Haubergwirtschaft 2022/2023

4.

Bericht der Haubergrechnerin zur Jahresrechnung 2022

5.

Bericht der Kommission über die Rechnungsprüfung für das Jahr 2022

6.

Aussprache zu den Berichten

7.

Informationen zur Lagerbuchführung

8.

Verschiedenes

Hinweis:

Gemäß § 17 Abs. 5 der Haubergordnung für den Landkreis Altenkirchen vom 9. April 1890 kann sich jeder Hauberggenosse in der Versammlung durch einen anderen, schriftlich bevollmächtigten Genossen vertreten lassen. Steht ein Anteil mehreren Personen (z.B. Eheleute oder Erbengemeinschaft) gemeinschaftlich zu, so haben dieselben schriftlich bei dem Vorsteher denjenigen unter ihnen zu bezeichnen, dem die Stimmführung übertragen ist.

Emmerzhausen, den 18. September 2023
Bernd Mai, Haubergvorsteher