Bekanntmachung zur nicht anteilmäßigen Verteilung des Reinertrages aus dem Jagdjahr 2023-2024
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Emmerzhausen hat am 16. Dezember 2024 hinsichtlich des Jagdjahres 2023-2024 beschlossen, den Reinertrag nicht an ihre Mitglieder nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundflächen, sondern ausschließlich und zweckgebunden für den Neu- und Ausbau sowie die Unterhaltung von Wald- und Feldwegen (Wirtschaftswegen) an die zwei Körperschaften Ortsgemeinde Emmerzhausen und Hauberggenossenschaft Emmerzhausen zu verteilen.