Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat mit Bescheid vom 21.09.2023 (Az 60-29/FNP/2. Änderung) die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Solarpark Silberberg“, Stadt Daaden) nach § 6 Abs. 1 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBI. I 2023 Nr. 221), i.V.m. der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (BBauGZustV RP 2007) (GVBI. 2008, 22), genehmigt.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der Art der Flächennutzung von „Flächen für Landwirtschaft“ in die Art der baulichen Nutzung „Sonderbaufläche (S)“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich nordöstlich des „Hofes Silberberg“ und wird im Norden, Osten und Süden von einem Waldgürtel umschlossen.
Direkt westlich an das Plangebiet schließt eine Baumhecke an.
Das Änderungsgebiet betrifft ausschließlich das Grundstück in der Gemarkung Daaden, Flur 16, Flurstück-Nr. 3/3. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Hinweise:
| 1. | Die Unterlagen zu dieser Flächennutzungsplanänderung (Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Bestands- und Konfliktplan, Maßnahmenplan, Natura 2000 Vorprüfung, Faunistische Erfassung, sowie Fachbeitrag Artenschutz) können während der Dienststunden von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 106 (Fachbereich 3, Bauen und Umwelt), eingesehen werden. |
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| Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB). |
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| In Anwendung des § 6a Abs. 2 BauGB wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung ergänzend auf der Homepage der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf unter www.daaden-herdorf.de (Bürgerservice > Bauen und Umwelt > Flächennutzungsplan) eingestellt und darüber hinaus künftig auf dem zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz „GeoPortal.rlp“ zugänglich gemacht. |
| 2. | Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: |
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| a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
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| b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
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| c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
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| wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. |