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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 42/2023
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Sitzungsbericht Verbandsgemeinderat

Am 28.09.2023 fand die 19. Sitzung des Verbandsgemeinderates Daaden-Herdorf unter dem Vorsitz von Bürgermeister Helmut Stühn im großen Sitzungssaal des Rathauses Daaden statt.

Nach Eröffnung der Sitzung und Genehmigung des Protokolls der vergangenen Sitzung stimmte der Rat einstimmig der Annahme folgender Zuwendungen zu:

Zuwendungsgeber:

Volksbank Daaden eG, Lamprechtstraße 54, 57567 Daaden

Eingangsdatum:

19.07.2023

Umfang der Zuwendung:

€ 20.000,00 € / Geldspende

Verwendungszweck:

Verbandsgemeindefeuerwehr Daaden-Herdorf zur Unterstützung der Arbeit im Bereich Brandschutz u. als allgemeine Hilfe

Zuwendungsgeber:

evm Energieversorgung Mittelrhein AG, 56027 Koblenz

Eingangsdatum:

01.08.2023

Umfang der Zuwendung:

€ 1.500,00 / Geldspende

Verwendungszweck:

Jugendpflege Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf (Jugendzentren Daaden, Weitefeld, Herdorf)

Bau einer Mensa an der Daadetal-Grundschule in Daaden

Der im vergangenen Jahr aufgestellte und beschlossene Schulentwicklungsplan für den Planungsbereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf sieht an der Daadetal-Grundschule einen Raumbedarf für die Mittagsverpflegung vor. Die derzeit vorhandene Mensa ist den Kinderzahlen nicht gewachsen.

Denkbar wäre der Bau der Mensa entweder im Bereich des überdachten Pausenbereichs oder in östlicher Richtung als Erweiterungsbau. Das Treppenhaus wurde bereits 1995 als zweiter Rettungsweg und auch für einen etwaigen Erweiterungsbau errichtet.

Die Verwaltung beabsichtigt, auch im Hinblick auf einen möglichen zusätzlichen Raumbedarf aufgrund der zusätzlichen Anforderungen aus dem Ganztagsförderungsgesetz, in Abstimmungsgespräche mit der Schulbehörde (ADD) zu gehen, um den konkreten Raumbedarf und die Förderfähigkeit der Baumaßnahme abzustimmen.

Der Verbandsgemeinderat stimmte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der vorgeschlagenen Vorgehensweise grundsätzlich zu.

Ausstattung des Rathauses Daaden mit einer Netzersatzanlage (Notstromversorgung)

Um im Krisenfall über eine vorübergehende Notstromversorgung zu verfügen, beschloss der Rat die Ausstattung des Rathauses Daaden mit einer Netzersatzanlage. Im Frühjahr hatte der Bau- und Umweltausschuss bereits den Auftrag über die Elektroarbeiten vergeben.

Die Netzersatzanlage soll als ortsgebundene Installation ausgeschrieben werden. Die Verwaltung schlägt als Standort die Gebäudeecke rechts der Zufahrt zu den hinteren Parkplätzen vor. Dieser Bereich ist aufgrund der Höhenlage auch bei Hochwasserereignissen relativ gut geschützt.

Im Haushalt stehen insgesamt 95.500 € zur Verfügung. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 60.000 €. Hinzu kommen Kosten für die Pflasterarbeiten der Aufstellfläche nebst einer kleinen Überdachung als Wetterschutz für die Anlage in Höhe von rd. 10.000 €. Die Pflasterarbeiten kann der verbandsgemeindeeigene Bauhof ausführen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses bei mind. drei Firmen ein Angebot einzuholen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe auf das wirtschaftlichste Angebot im Einvernehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen.

Investitionen in die Ausstattung des Feuerwehrhauses sowie den Fuhrpark der Löscheinheit Herdorf

Das Feuerwehrhaus Herdorf soll mit einer Netzersatzanlage ausgestattet werden. Hintergrund ist der Schutz von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS). Ein wesentliches Augenmerk wird hierbei auf die Stromversorgung - insbesondere Gebäudestrukturen mit Netzersatzanlagen - gelegt, da viele Prozesse und Funktionen in der Gefahrenabwehr auf elektrische Energie angewiesen und daher zur Aufrechterhaltung eine ausreichende Notstromversorgung vorgehalten werden soll. Eine Notstromversorgung kann dabei entweder über fest eingebaute Netzersatzanlagen oder die Einspeisepunkte für geeignete und zugelassene, mobile Notstromaggregate realisiert werden.

Im Bereich der Verbandsgemeinde sollen insbesondere die Feuerwehrhäuser von Schwerpunktwehren (Daaden, Herdorf und Weitefeld) mit stationären Netzersatzanlagen ausgestattet werden. An den Standorten werden für den Dienstbetrieb notwendige Kernprozesse nötig und diese können aufgrund der benötigten Leistung mit mobilen Anlagen an den Aufstell-/Vorhalteorten nicht wirtschaftlich abgebildet werden.

Das Feuerwehrgerätehaus Daaden wurde bereits im Jahr 2021 mit einer entsprechenden Anlage berücksichtigt; die Kosten beliefen sich auf ca. 25.000 Euro.

In der weiteren Planung sind die Herstellung von stationären Netzersatzanlagen in den Feuerwehrhäusern Herdorf (2023) und Weitefeld (2024) vorgesehen. In beiden Fällen sind jeweils 50.000 Euro in der Haushaltsplanung eingestellt.

Desweiteren befasste sich der Rat mit der Beschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeugs (Typ MZF 3) für die Löscheinheit Herdorf, das auch im Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2018 (Ergänzung 2021) vorgesehen war. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung für das vorhandene Fahrzeug gleichen Bautyps (Baujahr 1995).

Die Verwaltung ging im Dezember 2021 von Kosten in Höhe von 220.000 Euro aus, das Land hat daraufhin eine Förderung von 49.500 Euro gewährt. Aufgrund der Preissteigerungen war im Februar 2023 von einer Kostenentwicklung bis zu 280.000 Euro ausgegangen worden; dies ist auch im Rahmen der Haushaltsplanung eingeflossen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung der jeweils zuständigen Ausschüsse die Verwaltung zu ermächtigen, die Ausschreibung der Leistungen vorzunehmen und ermächtigte den Bürgermeister, die Auftragsvergabe auf das wirtschaftlichste Angebot vorzunehmen.

Förderantrag Kommunale Wärmeplanung

Die Bundesregierung plant die verpflichtende flächendeckende Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung. Grundlage hierfür soll das Gesetz über die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - Wärmeplanungsgesetz (WPG) sein, mit dem zunächst die Länder verpflichtet werden, in ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne zu erstellen. Eine Delegierung auf die Kommunen wird im Laufe des Jahres 2024 erwartet.

Der aktuelle Entwurf des WPG sieht die verpflichtende Wärmeplanung flächendeckend ohne Ausnahme auch für kleine Gemeindegebiete bis 10.000 Einwohnern vor. Dabei ist eine zeitliche Staffelung nach Einwohnerzahl vorgesehen, für Gemeinden in der Größenordnung der Verbandsgemeinde bzw. den Ortsgemeinden muss eine Umsetzung bis Mitte 2028 erfolgen.

Die Kommunale Wärmeplanung ist als langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung und -nutzung (sog. Dekarbonisierung) bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen bundesweit geplant.

Den Erstellungsprozess des Wärmeplans hat die Energieagentur Rheinland-Pfalz, die die Kommunen bei der Erstellung unterstützen soll, in fünf Schritte (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Maßnahmenkatalog, Verstetigungsstrategie) eingeteilt.

Die Wärmeplanung hat keine rechtliche Außenwirkung, sondern soll ein informelles, strategisches Instrument darstellen. Die Bindungswirkung beschränkt sich auf die Ausweisung von Gebieten, in denen eine Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz neu gebaut und oder ausgebaut werden soll. Im Rahmen einer Eignungsprüfung können ohne umfassende Bestands- und Potenzialanalyse Teilgebiete festgelegt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz nicht geeignet sind. Für diese Gebiete muss dann faktisch keine Wärmeplanung durchgeführt werden.

Die Erstellung des Wärmeplans ist im Rahmen der Kommunalrichtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative - NKI) förderfähig. Man geht von Kosten in Höhe von 5 - 6 Euro/Einwohner aus, für die gesamte Verbandsgemeinde sind Kosten von rund 100.000 Euro zu erwarten. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 60% der förderfähigen Gesamtausgaben, jedoch gilt bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 eine erhöhte Zuwendung von 90%, für finanzschwache Kommunen beträgt die Zuwendungshöhe 80% bzw. 100%.

Antragsberechtigt sind nach der Kommunalrichtlinie ausschließlich Kommunen. Auch wenn die Kommunale Wärmeplanung grundsätzlich eine Aufgabe der Ortsgemeinden ist, ist eine Antragstellung durch die Verbandsgemeinde möglich, weil eine Kommunale Wärmeplanung auf Ebene der Ortsgemeinden lt. Energieagentur nicht zweckmäßig wäre.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, die Verwaltung mit der Stellung eines Förderantrags bis zum 31.12.2023 für die Umsetzung einer Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Über die sich nach Bewilligung anschließende Ausschreibung der Leistungen zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung werden die Gremien gesondert beraten.

Mitteilungen

a.) Sachstand Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Der Verbandsgemeinderat hat am 22.06.2023 „die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenschutzkonzeptes für die VG Daaden-Herdorf“ beschlossen, aufgeteilt in drei regionale Konzepte (Los 1 „Oberes Daadetal“, Los 2 „Weitefeld u.a.“ und Los 3 „Herdorf“).

Nach einer Markterkundung (Interessensabfrage) bei zwölf Fachbüros haben davon sechs Büros ihr Interesse zur Teilnahme am Wettbewerb mitgeteilt, wovon schließlich drei Büros nach einer Beschränkten Ausschreibung nach UVgO Angebote eingereicht haben. Das nach Prüfung aller vorgegeben Wertungskriterien annehmbarste Angebot wurde vom Ingenieurbüro Brendebach, Wissen, abgegeben.

Zwischenzeitlich liegt auch die Billigung des zugehörigen Fördermittelantrags (Förderquote: 90 %) und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das zuständige Ministerium in Mainz vor.

Der Auftrag zur Erstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte für die VG Daaden-Herdorf (Lose 1 - 3) wurde daraufhin vom Bürgermeister gemäß den vorliegenden Beschlussfassungen an das Ingenieurbüro Brendebach GmbH vergeben.

Mit der Projektbearbeitung soll ab Oktober 2023 begonnen werden.

b.) Sachstand Breitbandversorgung

Der eigenwirtschaftliche FTTH-Ausbau der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH (DG) schreitet weiter voran. Am 19.09.2023 hat ein Baukickoff stattgefunden, der Baubeginn ist in Herdorf für dieses Jahr und für Daaden für April 2024 vorgesehen. Der Ausbau in den übrigen Gemeinden ist für das kommende Jahr vorgesehen. Offen ist derzeit, ob die Gewerbegebiete, wie ursprünglich vorgesehen, durch die DG erschlossen werden, da derzeit kein Generalunternehmer zur Verfügung steht. Vorsichtshalber werden diese Gebiete im Rahmen des geförderten Ausbaus gemeldet.

Fraktionsvorsitzender und Erster Beigeordneter der Stadt Herdorf, Uwe Geisinger, berichtete in diesem Zusammenhang von der erfolgten Terminierung des Baukickoffs für die interessierten Bürger der Stadt Herdorf. Der Kickoff ist für den 14.11.2023 im Hüttenhaus Herdorf terminiert, die Uhrzeit wird noch festgelegt.

Der geförderte FTTH-Ausbau im Rahmen des „graue Flecken-Programms“ schreitet ebenfalls weiter voran. Nach dem Markterkundungsverfahren, das im Sommer beendet wurde, stehen nun die förderfähigen Adressen bzw. Gebiete fest, dies sind vorrangig die Gemeinden, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt sowie Teile von Gemeinden, bei denen Adressen außerhalb der Ausbaupolygone der DG liegen. Ein Förderantrag soll bis Mitte Oktober durch den Kreis Altenkirchen gestellt werden. Inwieweit eine Förderung noch in diesem Jahr möglich ist, bleibt abzuwarten.

Im Nichtöffentlichen Teil beschloss der Verbandsgemeinderat Auftragsvergaben für die Sanierung des Gebäudes im Hollertszug 24 in Herdorf. Das Gebäude für Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen muss umfangreich saniert werden.

Ebenso stimmte der Verbandsgemeinderat auch der Vergabe von Instandsetzungsarbeiten an der Brennkammer im Heizungsverbund der Hermann-Gmeiner-Realschule plus und des Hallenbads Daaden zu.

Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat die Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung im Rahmen der Beteiligung an der KEAM (Kommunale Energie aus der Mitte GmbH) sowie weitere Änderungen im Konsortialvertrag. Die Verbandsgemeinde ist bereits längere Zeit Anteilseigner und bezieht über die KEAM Strom für ihre Liegenschaften. Die Erhöhung des Stammkapitals schafft die Möglichkeit der Aufnahme neuer kommunaler Gesellschafter. Im Zuge dieser Anpassung sollen noch weitere Änderungen im Konsortialvertrag erfolgen. Dabei geht es um die Angleichung der verbindlichen Laufzeiten der Energieverträge und des Konsortialvertrags sowie Erweiterung um die Beitrittsmöglichkeit für Kommunen des Landkreises Altenkirchen und die Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen EAM und KEAM.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt beriet der Verbandsgemeinderat noch über die Streichung von Adresspunkten für den geförderten Breitbandausbau im Rahmen des „graue Flecken-Programms“. Dabei ging es um einzelne Adressen im Verbandsgemeindegebiet, deren Erschließung aufgrund der der Lage und der Anzahl der zu versorgenden Andressen u. U. unwirtschaftlich sein könnten, da die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Der Rat stimmte der Vorgehensweise zu.

Anschließend erfolgte noch eine Berichterstattung über Auftragsvergaben für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Weitefeld.