I. Planaufstellungsbeschluss
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB von Montag, 23. Oktober 2023 bis Freitag, 03. November 2023
Der Stadtrat Daaden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freikirchliches Gemeindezentrum Biersdorf“ aufzustellen und hierfür das erforderliche Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel der Planaufstellung:
Mit der vorliegenden Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines neuen Gemeindehauses der Evangelischen freien Gemeinde Daaden auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände Biersdorf geschaffen werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt unmittelbar an die gewerblichen Flächen und die Wohnbebauung „Am Füsseberg“ und wird im Norden durch den „Daadenbach“ sowie im Süden durch die Bahnlinie „Betzdorf-Daaden“ begrenzt.
Es sind sämtliche Grundstücke in der Flur 5 der Gemarkung Biersdorf betroffen, die im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet sind.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift liegen die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planurkunde, Textliche Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Artenschutzrechtliche Vorprüfung und Geo- und Umwelttechnischer Untersuchungsbericht) in der Zeit von Montag, 23.10.2023 bis Freitag, 03.11.2023 (einschließlich), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von
Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können bis zum 03.11.2023 schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden im o.g. Zeitraum zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf veröffentlicht (www.daaden-herdorf.de > Bürgerservice > Bauen und Umwelt > Bebauungspläne > Bebauungspläne im Verfahren).
Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.