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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 43/2024
Daaden
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Fonds für Investitionen im Jugendbereich

Die Stadt Daaden stellt wie in den vergangenen Jahren einen Fonds für Investitionen im Jugendbereich für die Ortsvereine der Stadt zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag, welcher bis zum 31.10. eines jeden Jahres bei der Stadt eingehen muss (Ausschlussfrist). Gefördert werden Investitionen für Jugendliche unter 18 Jahren. Investitionen im Sinne der Richtlinien sind Neuanschaffungen, Ersatzbeschaffungen oder Instandhaltungen / Instandsetzungen von Sportgeräten, Musikinstrumenten oder Noten. Eine Förderung wird nicht gewährt für Bekleidung. Die Mindestinvestitionssumme muss 200,- € betragen. Anerkannt werden Ausgaben, die ab dem 1.11. des Vorjahres bis zum 31.10 des Antragsjahres getätigt wurden. Es ist ein Antrag pro Verein in jedem Kalenderjahr zulässig. Förderfähig sind 50 % der nachgewiesenen Kosten der Investitionen für Jugendliche. Der Vereinsvorstand hat durch eine unterzeichnete Erklärung zu belegen, dass die beantragten Mittel für Investitionen im Jugendbereich verwendet wurden oder verwendet werden sollen. Die maximale Förderung pro Verein/Haushaltsjahr beträgt 2500,- €. Mit dem Förderantrag sind Originalrechnungen einzureichen, die nach Kennzeichnung an den Verein zurückgesandt werden. Anträge können formlos erfolgen. Ein Vordruck kann bei Bedarf per Email bei lea-marie.becker@daaden-herdorf.de angefordert werden.