Alle Jagdgenossen des Jagdbezirks Friedewald werden zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Mittwoch, den 12. November 2025, 17:00 Uhr „Bei Engels“ in Friedewald eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Genehmigung der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 17.04.2024 |
| 3. | Verwendung des Reinertrags |
| 4. | Verschiedenes |
Auszug aus der Satzung:
§ 5 Genossenschaftsversammlung
(3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
§ 7 Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.