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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 44/2023
Daaden
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Bekanntmachung der Stadt Daaden

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Silberberg“ gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)

hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat Daaden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2023 beschlossen, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist erforderlich, da die Planunterlagen nach der ersten Offenlage, die im Zeitraum vom 06.03.2023 bis einschließlich 05.04.2023 durchgeführt wurde, hinsichtlich der Lage der externen Ausgleichsflächen geändert wurden.

Ziel der Planaufstellung:

Mit der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich des „Hofes Silberberg“ und wird im Norden, Osten und Süden von einem Waldgürtel umschlossen, der die weiter östlich liegende Wohnbebauung von dem Vorhaben abgrenzt. Direkt westlich an das Plangebiet schließt eine Baumhecke an.

Das Änderungsgebiet betrifft ausschließlich das Grundstück in der Gemarkung Daaden, Flur 16, Flurstück-Nr. 3/3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet.

Darüber hinaus werden im Rahmen der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes auf externen Flächen erforderliche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt, um die mit den baulichen Maßnahmen einhergehenden erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und/oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu kompensieren (§1a BauGB).

Der erforderliche Ausgleich erfolgt auf den nachfolgenden Grundstücken:

• Gemarkung Daaden, Flur 2, Flurstück-Nr. 119/49

• Gemarkung Daaden, Flur 16, Flurstück-Nr. 4/2

• Gemarkung Astert, Flur 20, Flurstück-Nrn. 19, 97/51, 101/71

• Gemarkung Astert, Flur 21, Flurstück-Nrn. 4, 10, 59/9, 60/9

Die jeweilige Lage der externen Flächen kann den beigefügten Übersichtsplänen entnommen werden.

Veröffentlichung der Planunterlagen:

Die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplänen, Planurkunde nebst Textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, Bestands- und Konfliktplan, Maßnahmenplan, Natura 2000-Vorprüfung, Faunistische Untersuchungen und Fachbeitrag Artenschutz) werden gemäß § 4a Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von Montag, 06.11.2023, bis Montag, 20.11.2023 (einschließlich), im Internet unter www.daaden-herdorf.de (Bürgerservice > Bauen & Umwelt > Bebauungspläne > Bebauungspläne im Verfahren) veröffentlicht.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106, von

Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Diesbezüglich können Sie sich gerne an den Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, wenden (Tel.: 02743-929 131).

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB sind verfügbar:

In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.

Hinweise:

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen nur in Bezug auf die Änderung bzw. Ergänzung der Planunterlagen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB). Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungsnahmen elektronisch abgegeben werden (bauleitplanung@daaden-herdorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

Gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme angemessen verkürzt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG RLP. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

• Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt/Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB).

Daaden, 02.11.2023
Stadt Daaden
Walter Strunk, Stadtbürgermeister