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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 44/2023
Derschen
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Bekanntmachung

Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273) - zuletzt geändert durch geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413) i. V. m. § 68 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133,) - und des Beschlusses des Ortsgemeinderates Derschen wird die nachstehend aufgeführte Parzelle dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gemarkung

Flur

Parzelle

Derschen

7

106/18 tlw.

Die Teilfläche der Parzelle (im vorstehenden Lageplan durch rote Abgrenzung dargestellt) gehört damit zur Gruppe der Gemeindestraßen entsprechend § 3 Ziffer 3 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofsstraße 4, 57567 Daaden schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Derschen.

Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Daaden, den 27. Oktober 2023
Helmut Stühn, Bürgermeister