Auf dem Friedhof in Derschen sind die Ruhefristen von Reihengräbern abgelaufen. Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:
Reihengräber
Feld 3-2
Reihe 7
Hilda Ottilie Heß, Emma Brauer, Grete Meier
Reihe 8
Elisabeth Maria Drescher
Nach § 23 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Derschen in der derzeit gültigen Fassung sind nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfristen von Reihen- und Wahlgrabstätten die Grabmale innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu entfernen.
Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen 3 Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.