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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 46/2024
Emmerzhausen
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Einebnung von Grabstätten

Auf dem Friedhof in Emmerzhausen sind die Ruhefristen von Reihengräbern und die Nutzungsfrist von einem Wahlgrab abgelaufen. Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:

Reihengräber

Feld 5

Reihe 1

Christel Ebener, Elfriede Seibert, Horst Ebener

Feld 7

Reihe 10

Hans Backenecker, Erich Schäfer, Erna Lotte Vietz, Gerta Peitsch, Erik Moritz

Feld 8

Reihe 12

Frank Koch

Wahlgrab

Feld 8

Reihe 5

Edmund und Gertrud Herrmann

Nach § 23 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Emmerzhausen vom 28.06.2001 in der derzeit gültigen Fassung sind nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfristen von Reihen- und Wahlgrabstätten die Grabmale innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu entfernen.

Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen 3 Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.

Emmerzhausen, 08.11.2024
Helmut Stühn
Beauftragter des Landes Rheinland-Pfalz