Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15.11.2025 die vierteljährlichen Raten für die kommunalen Abgaben (Grundsteuer, Hundesteuer etc.) sowie die Wasser- und Kanalgebühren fällig sind.
Gleichzeitig möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die fälligen Beträge bis zum Fälligkeitstag, bzw. am nächsten Bankarbeitstag, sofern der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, bei uns eingegangen sein müssen.