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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 46/2025
Derschen
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Einebnung von Grabstätten

Auf dem Friedhof in Derschen sind die Ruhefristen von Reihengräbern abgelaufen. Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:

Reihengräber

Feld 1-1

Reihe 1

Edmund Hess, Walter Aurand, Elly Runkel

Reihe 2

Karl-Adolf Schneider

Nach § 23 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Derschen in der derzeit gültigen Fassung sind nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfristen von Reihen- und Wahlgrabstätten die Grabmale innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu entfernen.

Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen 3 Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.

Derschen, 14.11.2025
Blaes, Ortsbürgermeister