Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 46/2025
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Friedhof Weitefeld-Oberdreisbach“ der Ortsgemeinde Weitefeld beschlossen.

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer „Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Friedhof“ u. einer „Öffentlichen Parkfläche/Parkplatz“ statt derzeit ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen.

Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung grenzt als unmittelbare Verlängerung an die vorhandene Wohnbebauung „Pudelwiese“ in der Gemarkung Oberdreisbach und liegt östlich des Gemeindegebietes. Das Planänderungsgebiet grenzt im Norden, Osten und Süden an landwirtschaftliche Nutz- und Grünlandflächen an.

Es sind sämtliche Grundstücke in der Flur 3 der Gemarkung Oberdreisbach betroffen, die im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet sind.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Planunterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht u. Anlagen) sowie die nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf (www.daaden-herdorf.de - Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Flächennutzungsplan -Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren) von Montag, 17.11.2025 bis einschließlich Freitag, 19.12.2025 veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen in dieser Zeit durch eine öffentliche

Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von

Montag bis Mittwoch

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht aus.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können bis zum 19.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:

Die aufgeführten Stellungnahmen und Informationen werden zusammen mit den Planunterlagen veröffentlicht.

In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Hinweise:

a)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen diese elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB).

c)

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Daaden, 13.11.2025 Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Helmut Stühn, Bürgermeister