(§ 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz)
Die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2024 Steuern, Gebühren und Beiträge fällig waren.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Zahlung in Rückstand sind, werden öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
26.11.2024
an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Nach diesem Datum werden die fällig gewesenen Abgaben zwangsweise eingezogen.