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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 47/2025
Emmerzhausen
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Einebnung von Grabstätten

Auf dem Friedhof in Emmerzhausen sind die Ruhefristen von Reihengräbern abgelaufen. Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:

Reihengräber

Feld 5

Reihe 1

Marianne Raffloer, Elfriede Ermert, Rolf Zimmer, Erich Walter Stumpf, Erwin Siegfried Smolny, Erna Meier, Wilhelm Eduard Adloff, Kurt Heinz Rüb, Erna Weis, Therese Paul

Nach § 23 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Emmerzhausen vom 28.06.2001 in der derzeit gültigen Fassung sind nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfristen von Reihen- und Wahlgrabstätten die Grabmale innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung zu entfernen.

Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen 3 Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.

Emmerzhausen, 14.11.2025
Werther, Ortsbürgermeister