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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 48/2024
Emmerzhausen
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Jagdgenossenschaft Emmerzhausen

Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Emmerzhausen werden zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Montag, den 16. Dezember 2024, 18.00 Uhr, in das Dorfgemeinschafts (Sitzungsraum) eingeladen.

Einziger Tagesordnungspunkt:

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus dem Jagdjahr 2023/2024

Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 2. bis einschließlich 13. Dezember 2024 in Zimmer 51 des Rathauses Daaden-Herdorf während der allgemeinen Dienstzeit nach vorheriger Terminabsprache zur Einsichtnahme aus. Die Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Hüsch, kann unter der Telefon-Nr. (02743) 929 126 oder per E-Mail unter andreas.huesch@daaden-herdorf.de erfolgen.

Anträge auf Berichtigung des Jagdgenossenschaftskatasters können unter Vorlage entsprechender Unterlagen gestellt werden.

Auszug aus der Satzung:

§ 5

Genossenschaftsversammlung

(3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. Vertretern der Jagdbehörden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.

§ 7

Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Emmerzhausen, den 29. November 2024
Heinz Dücker
(Jagdvorsteher)