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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 48/2024
Daaden
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Aufforderung Daaden

Allgemeinverfügung (§ 35 VwVfG)

Nach der Friedhofssatzung der Stadt Daaden sind Grabmale dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Die Grabmale sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale ist, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte gestellt hat.

Der Träger des Friedhofes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine „Rüttelprobe“ an den Grabstätten durchführen lassen. Bei den nachstehend aufgeführten Grabmalen ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben:

Sabine Henrich

Alfred Jud

Die Grabstätten wurden bereits vom Bauhof mit einem Hinweisaufkleber gekennzeichnet.

Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Verfügung, die Grabmale in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Grabstätten ist von dem Verantwortlichen innerhalb der Frist schriftlich an Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Daaden-Herdorf, z.Hd. Frau Lea-Marie Becker, Bahnhofstr. 4, 57567 Daaden oder per E-Mail Stadtbuergermeister@daaden.de mitzuteilen.

Nach Ablauf dieser Erfüllungsfrist ist die Stadt berechtigt, auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) zu treffen. Weitere Maßnahmen gem. Friedhofssatzung bleiben vorbehalten.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden Widerspruch eingelegt werden.

Daaden, den 25.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf
Helmut Stühn, Bürgermeister
Stadt Daaden
Walter Strunk, Stadtbürgermeister