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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 49/2024
Derschen
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Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass weist die Ortsgemeinde Derschen darauf hin, dass sie mit der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aus dem Jahr 1976 die Straßenreinigungspflicht auf die Eigentümer oder Besitzer der bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt hat, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen.

Die Straßenreinigungspflicht umfasst den Teil der Straßenfläche, der sich zwischen der Mittellinie (Mitte der Straße) und der eigenen Grundstücksgrenze befindet und beinhaltet u. a. folgendes:

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Gehwege einschließlich der Durchlässe und Fußgängerstraßen,

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Fahrbahnen

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Straßenrinnen, Einflussöffnungen der Straßenkanäle und Seitengräben einschließlich der Durchlässe,

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Böschungen und Grabenüberbrückungen,

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Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes

Einige Mitbürger kommen dieser Pflicht leider nicht nach, die Ortsgemeinde Derschen behält sich vor diese der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf - als Örtliche Ordnungsbehörde - anzuzeigen. Denn ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld oder Zwangsmitteln (z. B. Ersatzvornahme) geahndet werden.

Deshalb die Bitte an alle der Straßenreinigungspflicht nachzukommen und die Regelungen der Straßenreinigungssatzung zukünftig zu beachten.

Bachanrainer

Auch werden die Bachanrainer aufgefordert, ihre Grundstücke, die bis an die Bachläufe führen, an ihren Bachränder sauber und frei von Stapel Holz, Grasschnitt usw. zu halten. Euer Nachbar wird es euch Danken.

Auch Bäume und Astwerk, die faul und trocken sind, bitte entfernen.

Es lohnt sich auch runterhängende Äste am Bachlauf abzuschneiden.

Peter Blaes, Ortsbürgermeister