Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 07.02.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Friedewald haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 07.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, oder elektronisch an
finanz@daaden-herdorf.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.