Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 80 Abs. 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung v. 14.07.1994 (GV. NRW S. 666) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW S. 618) während der Dauer des Beratungsverfahrens ab dem 05. Januar 2026 zur Einsichtnahme in den nachstehend aufgeführten Rathäusern der Verbandsgemeinden öffentlich aus:
| a) | Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach |
| b) | Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Bahnhofstr. 4, 57567 Daaden |
| c) | Gemeinde Neunkirchen, Bahnhofstr. 3, 57290 Neunkirchen |
| d) | Gemeinde Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf |
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige des Verbandsgebietes bis einschließlich 20.01.2026 Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben beim Abwasserverband Hellertal, Bahnhofstr. 3, 57290 Neunkirchen.
Über Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Hellertal in öffentlicher Sitzung.